Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 92 Seiten

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Teilrevision SVG, OBG und acht Verordnungen Ergebnisbericht Vernehmlassung Verordnungen

Die Vernehmlassung 2020/43 Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG), des Ordnungsbussengesetzes (OBG) und von acht Verordnungen vom 12. August 2020 bis zum 12. Dezember 2020 umfasste sowohl die Teilrevision SVG und OBG wie auch die Teilrevision von acht Verordnungen. Die Vernehmlassungsergebnisse zu den Gesetzes- und den Verordnungsanpassungen sind jedoch in jeweils eigenständigen Ergebnisberichten aufbereitet. Der vorliegende Ergebnisbericht beschränkt sich auf die Vernehmlassungsergebnisse zu den acht Verordnungen.

Der Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens Teilrevision SVG/OBG ist auf der Webseite der Bundeskanzlei verfügbar: www.admin.ch -> Bundesrecht -> Vernehmlassungen -> Abgeschlossene Vernehmlassungen -> 2020 -> UVEK -> Vernehmlassung 2020/43 Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen -> Ergebnis.

2 Stellungnahmen

2.1 Eingegangene Stellungnahmen

In der Vernehmlassung wurden insgesamt 189 Kantone, politische Parteien, Dachverbände und weitere interessierte Kreise für eine Stellungnahme zur Teilrevision von SVG/OBG und von acht Verordnungsvorlagen eingeladen. Davon haben 81 fristgerecht eine Stellungnahme eingereicht, u. a. sämtliche 26 Kantone und 6 Parteien. 108 Eingeladene haben keine Stellungnahme eingereicht. Zu den Adressaten ohne Stellungnahme zählen u. a. die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), der Schweizerische Gemeindeverband (SGV), und 10 interkantonale Organisationen, wobei deren Einschätzungen teilweise in die Stellungnahme der Kantone oder der kantonalen Blaulichtorganisationen eingeflossen sind. Auch 6 der 7 angefragten Institutionen aus Forschung und Lehre haben keine Stellungnahme eingereicht. Zusätzlich zu den 81 Stellungnahmen der angeschriebenen Adressaten sind weitere 126 Stellungnahmen von interessierten Kreisen eingegangen, die nicht ausdrücklich eingeladen wurden. Insgesamt sind in der Vernehmlassung somit 207 Stellungnahmen eingegangen.

Von diesen 207 Teilnehmenden haben sich 181 zu den Verordnungsvorlagen geäussert. 26 Teilnehmende haben ausschliesslich zu den Gesetzesanpassungen Stellung genommen und werden im vorliegenden Bericht nicht weiter erwähnt. Eine detaillierte Auflistung aller 181 Teilnehmenden befindet sich im Anhang.

Die Stellungnahmen wurden mit Hilfe der zwei vorgegebenen Fragekataloge «Gesetze» und «Verordnungen» und/oder in Form von Begleitschreiben eingereicht. Die Fragekataloge bestehen jeweils aus einem quantitativen Teil (mit Anpassung einverstanden oder nicht einverstanden) und einem qualitativen Teil (Bemerkungen, Änderungsanträge). Teilweise haben die Teilnehmenden ihre Anliegen nur im Begleitschreiben (ohne Fragebogen) und teilweise mehrfach eingebracht (z. B. als Bemerkung im Fragenkatalog und im Begleitschreiben). Bei bestimmten Themengruppen (z. B. Auto, Velo, Detailhandel, Umwelt) sind die Stellungnahmen einiger Teilnehmenden inhaltlich sehr ähnlich bis nahezu identisch.

2.2 Auswertung der Stellungnahmen

Von den insgesamt 207 eingegangenen Stellungnahmen haben 159 Teilnehmende den quantitativen Teil des Fragekatalogs «Teilrevision Verordnungen» (teilweise) ausgefüllt, in dem sie beurteilen konnten, ob sie mit den vorgesehenen Änderungen einverstanden oder nicht einverstanden sind bzw. ob sie dazu keine Stellung nehmen wollen oder nicht betroffen sind. Für weitere 12 Teilnehmende (u. a. 4 von 6 Parteien), die den Fragebogen nicht eingereicht haben, wurde anhand ihrer Anmerkungen in den Begleitschreiben der quantitative Teil im Fragebogen