Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 92 Seiten
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Teilrevision SVG, OBG und acht Verordnungen Ergebnisbericht Vernehmlassung Verordnungen
Automatisiertes Fahren:
Die Assistenzsysteme der Fahrzeuge werden laufend weiterentwickelt. Sie werden zukünftig in der Lage sein, ein Fahrzeug im Verkehr zu bewegen, ohne dass die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer permanent das Fahrgeschehen überwachen muss. Die Verwendung solcher Fahrzeuge und auch die Anpassung der Pflichten der Fahrzeuglenkenden werden in den nächsten Jahren auf internationaler Ebene definiert. Um zeitnah auf solche Entwicklungen reagieren zu können, soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, die konkreten Regelungen zu erlassen.
Weitere Anpassungen:
- Die «Via sicura»-Massnahmen sollen punktuell wie folgt angepasst werden:
Bei Raserdelikten sollen die Vollzugsbehörden und Gerichte mehr Ermessensspielraum erhalten, um die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und unnötige Härten zu vermeiden.
Die Rückgriffspflicht der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer bei Fahrunfähigkeits- und Raserdelikten soll wieder in ein Rückgriffsrecht umgewandelt werden.
Auf die Umsetzung der Massnahmen «Alkohol-Wegfahrsperren» und «Blackboxen» soll verzichtet werden.
- Fahrzeughalterinnen und -halter sollen das Gesamtgewicht ihres Motorfahrzeuges oder Anhängers künftig jederzeit beim Strassenverkehrsamt ändern können. Heute ist dies nur einmal jährlich oder bei einem Halterwechsel möglich.
- Die Probezeit soll künftig nur verlängert werden, wenn der Inhaberin oder dem Inhaber der Führerausweis während der Probezeit wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung entzogen wird. Verfallen soll der Führerausweis auf Probe künftig nur dann, wenn dessen Inhaberin oder Inhaber während der Probezeit eine weitere mittelschwere oder schwere Widerhandlung begeht.
- Es soll ausdrücklich erwähnt werden, dass der Bundesrat Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot festlegen kann.
- Die Halterhaftung im OBG soll auf juristische Personen ausgedehnt werden.
1.2 Vernehmlassungsverfahren
Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren am 12. August 2020 eröffnet. Eingeladen wurden die Kantone, interkantonale Konferenzen und Organisationen, in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien, gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte, Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere Verbände, Organisationen und interessierte Kreise. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 12. Dezember 2020. Den Adressaten der Vernehmlassung standen folgende Unterlagen zur Verfügung:
Begleitschreiben zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Zwei Gesetzesentwürfe (SVG, OBG)
Acht Verordnungsentwürfe (VTS, VRV, VZV, VMSV; ARV 1, SVAV, CO2-Verordnung, OBV)
Erläuternder Bericht zu SVG/OBG
Erläuternder Bericht zu den acht Verordnungen
Fragebogen zu SVG/OBG
Fragebogen zu den acht Verordnungen
Liste mit den Adressaten der Vernehmlassung.