Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 92 Seiten
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Teilrevision SVG, OBG und acht Verordnungen Ergebnisbericht Vernehmlassung Verordnungen
47GradNord, BikeFactory, Dynamot, Erlebnismacher, Fahradies, Fateba , Flyer, Herzroute, m-way, OutdoorPublishing, Pedale, Pedalerie, Primebike, Publi-Bike, RandenBike, Reuteler, RieseMüller, Specialized, Sputnik, StromveloRP, TDS, Topaz, TropicalBike, Unterwegs, Velociped, Velo-Lukas, Veloteria, VeloUeli, Velove, Vitelli, P.Peterhans
221.21 Helmtragepflicht setzt negative Anreize zur Velonutzung und wirkt somit BS, NewRide, ProVelo,
ökologisch gewünschter Verbreitung von Fahrrädern entgegen. SchweizMobil, SwissCycling, Velokonferenz, AefU, Future-Bike, Nextbike, S.Attia
221.22 Eigenverantwortung der Eltern soll nicht beeinträchtigt werden (Eltern sollen SZ, AI, FDP, SSV,
selber entscheiden ob ihre Kinder einen Helm tragen sollen). StadtLuzern
221.23 Helmpflicht für Kinder führt zu Vollzugsproblemen (Bestrafung von Kindern AutoSchweiz, FMS,
ist nicht möglich, Verantwortung liegt bei Eltern aber Aufsicht ist nicht jeder- SVLT zeit möglich).
221.24 Bestehendes Helmobligatorium für Kinder bis 12 Jahre reicht aus uns soll SAB, IMBA, FER
nicht ausgeweitet werden.
221.25 Ziel einer erhöhten Sicherheit soll primär mit unfallverzeihender Infrastruktur ZH, Bikesharing
erreicht werden (Helmtragpflicht nur letztes Instrument).
221.26 Minimale Ausbildung zum Radfahren im Strassenverkehr soll im Lehrplan LRS
der Schulen aufgenommen werden.
221.27 Aus Gründen der Verkehrssicherheit besteht kein sachlicher Grund zur Un- ZG
terscheidung zwischen Kindern bis 16 Jahre und Jugendlichen bzw. Erwach-
senen.
221.28 Kinder/Jugendliche sind falsche Zielgruppe (führt zum illegalen Velofahren, GLP
z. B. bei verlorenem Helm).