Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 92 Seiten

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Teilrevision SVG, OBG und acht Verordnungen Ergebnisbericht Vernehmlassung Verordnungen

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221.21 Helmtragepflicht setzt negative Anreize zur Velonutzung und wirkt somit BS, NewRide, ProVelo,

ökologisch gewünschter Verbreitung von Fahrrädern entgegen. SchweizMobil, SwissCycling, Velokonferenz, AefU, Future-Bike, Nextbike, S.Attia

221.22 Eigenverantwortung der Eltern soll nicht beeinträchtigt werden (Eltern sollen SZ, AI, FDP, SSV,

selber entscheiden ob ihre Kinder einen Helm tragen sollen). StadtLuzern

221.23 Helmpflicht für Kinder führt zu Vollzugsproblemen (Bestrafung von Kindern AutoSchweiz, FMS,

ist nicht möglich, Verantwortung liegt bei Eltern aber Aufsicht ist nicht jeder- SVLT zeit möglich).

221.24 Bestehendes Helmobligatorium für Kinder bis 12 Jahre reicht aus uns soll SAB, IMBA, FER

nicht ausgeweitet werden.

221.25 Ziel einer erhöhten Sicherheit soll primär mit unfallverzeihender Infrastruktur ZH, Bikesharing

erreicht werden (Helmtragpflicht nur letztes Instrument).

221.26 Minimale Ausbildung zum Radfahren im Strassenverkehr soll im Lehrplan LRS

der Schulen aufgenommen werden.

221.27 Aus Gründen der Verkehrssicherheit besteht kein sachlicher Grund zur Un- ZG

terscheidung zwischen Kindern bis 16 Jahre und Jugendlichen bzw. Erwach-

senen.

221.28 Kinder/Jugendliche sind falsche Zielgruppe (führt zum illegalen Velofahren, GLP

z. B. bei verlorenem Helm).