Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/45: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 2) · 55 Seiten

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Die Patientenverbände (Chronischkkrank.ch, Verein Morbus Wilson, AGILE.CH, graap, verein-mps, RDAF, Swiss cancer screening, Lungenliga Schweiz, Public Health Schweiz, ABSG, Allianz Ernährung und Gesundheit, IGGH-CH, DVSP, Schweizerische Gesellschaft für Rheumatologie, Vasos Fares, oncosuisse, Evivo, GELIKO, ProRaris, Blaues Kreuz Schweiz) sind grundsätzlich einverstanden.

Es gab verschiedene weitere Stellungnahmen. Alève Mine, AT, VFP, MediData AG, MTK, SVS, Forel Klinik AG Klinik für Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit sind grundsätzlich einverstanden. Die P.IP, IG ehealth und das Bündnis freiheitliches Gesundheitswesen sehen keinen Zweck in dieser Massnahme.

4.10 Stellungnahme zu Artikel 42a Absatz 2-3 (Versichertenkarte)

Zu dieser Anpassung haben sich insgesamt 17 Vernehmlassungsteilnehmer geäussert. Die

Massnahme wurde von einer Mehrheit begrüsst.

Von den Kantonen äusserte sich einzig der Kanton Baselstadt zur Versichertenkarte. Der Kanton weist darauf hin, dass die Vorgaben für die Versichertenkarte technologieneutral formuliert werden sollten. Damit die Versichertenkarte auch als Identifikationsmittel für das elektronische Patientendossier verwendet werden kann, müsse die Versichertenkarte in ein eID-System eingebettet werden. Dabei könnte die SASIS AG ID-Provider werden.

Von den Konsumentenverbänden äusserte sich die EEK. Sie begrüsst die Digitalisierung im Gesundheitswesen grundsätzlich.

Von den Verbänden der Wirtschaft äusserten sich Scienceindustries, ASSGP, Handelskammer beider Basel und GRIP. Sie begrüssen die technologische Weiterentwicklung der Versichertenkarte, da diese Effizienzgewinne ermöglicht und damit kostensparend wirke.

Von den Leistungserbringern äusserten sich die Spitex Schweiz, vips, Mfe, SGAIM, SGP, VFP und interpharma. Sie alle begrüssen die Möglichkeit, die Versichertenkarte auch elektronisch ausstellen zu können. Mfe, SGAIM und SGP weisen zudem auf Smartphone-kompatible Applikationen hin.

Von den Versicherern äusserten sich santésuisse und die SWICA. santésuisse begrüsst die technologieneutrale Formulierung des Artikels, schlägt aber den Begriff «digital» anstelle von «elektronisch» vor. SWICA begrüsst, dass die Versichertenkarte in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden soll. Allerdings lehnt sie die Beschränkung der Versichertenkarte auf die OKP-Deckung ab.

Des Weiteren äusserte sich die MTK, FGS, eine Privatperson Mine Alève zur Versichertenkarte. Die MTK unterstützt die Verstärkung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der OKP, welche die Qualität der Informationen sichern und den Verwaltungsaufwand reduzieren. FGS begrüsst die Massnahme, weist aber darauf hin, dass der Begriff «elektronisch» sehr weit ausgelegt werden kann. Sie empfehlen den Begriff «digital» zu verwenden. Mine Alève weist darauf hin, dass mit Karte in der Tat eine Nummer bzw. eine Zeichenfolge gemeint sein sollte. Der Verlust oder das momentane Fehlen einer Karte soll kein Hindernis für eine Behandlung werden.

4.11 Stellungnahmen zu den Anpassungen im IVG

Insgesamt äusserten sich zu diesen Massnahmen 48 Vernehmlassungsteilnehmer. Die Massnahmen werden grösstenteils positiv beurteilt.

Von den Kantonen kam nur vom Kanton Zürich der Hinweis, dass die vorgesehene Schaffung einer IV-Arzneimittelliste nicht zu einer Verschlechterung der Versorgung von invaliden Personen führen sollte.

Von den Parteien befürwortet die EVP die Schaffung von Rechtsgrundlagen zur WZW Prüfung bei medizinischen Massnahmen der IV und ein einheitliches Kompetenzzentrum innerhalb des BAG. Die SVP fordert im allgemeinen den Schuldenabbau der IV gegenüber AHV, kein Kostengünstigkeitsprinzip bei Vergütungsbemessung von IV-Arzneimitteln und dass die elektronische Rechnungsstellung auch im Bereich der IV gefördert wird.