Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/49: Bundesgesetz über die Landwirtschaft. Änderung · 15 Seiten

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 IG D: Für Aufrechterhaltung der Zuckerproduktion ist eine umfassende Strategie anzustreben, die neben Interessen der Zuckerproduzenten auch jene der Verarbeiter einschliesst: Verbesserung Marktleistung/Mehrwertstrategie, Kostensenkung, politische Rahmenbedingungen, For-

schung/Zucht, pa.Iv. 19.475 nutzen.

 SGB: Anreize für ökologischere Produktion greifen zu kurz. Es ist angebracht, sie von Arbeitsbedingungen (Mindestlohn, Höchstarbeitszeit) abhängig zu machen.

 Bio Suisse: Starre und systemfremde Regelung auf Gesetzes- statt auf Verordnungsebene. Zeitraum bis zur Umsetzung AP22+ soll mit Verordnungsänderungen überbrückt werden. Mit der AP22+ lässt sich über die Produktionssystembeiträge flexibel nach Bio, IP und ÖLN differenzieren. Wird an der Vorlage festgehalten, soll eine Terminierung bis zur Einführung der AP22+ vorgenommen werden. Die Gesamtsumme der Einzelkulturbeiträge soll nicht erhöht jedoch eine Differenzierung nach den Produktionskosten nach ÖLN, IP und Bio vorgenommen werden.

 IGAS: Formulierung Gesetzestext ohne konkrete Werte als Übergangslösung bis entsprechende Produktionssystembeiträge vorliegen. Der Bundesrat legt die Beiträge nach Anhörung der Branche fest.

 Agrarallianz, VKMB, birdlife: Die Stossrichtung der Mehrheit wird unterstützt, jedoch ohne die zu starre und präjudizielle Beitragsfestsetzung im LwG.

 Agrarallianz: Wirtschaftlich lohnende Zusatzbeiträge betragen mind. 1500 Fr. für Bio und 1000 Fr./ha für Fungi- und Insektizidverzicht. Die Anbauprämien sollen an die Entwicklung einer Qualitätsstrategie für die Zuckerbranche geknüpft werden. Mit der AP22+ sind neue Produktionssystembeiträge mit der Branche zu erarbeiten und die Differenzierung am Markt als Chance zu nutzen. Weil durch den Klimawandel der Druck durch Schadinsekten steigen wird, sind im Zuckerrübenanbau Nützlingsstreifen vorauszusetzen.

 Pro Natura, VKMB, birdlife: Minderheit widerspreche Art. 104a BV, gefährdet Grundwasser und zerstört die Bodenfruchtbarkeit.

 Pro Natura: Die Zusatzbeiträge sollen für Bio 1200 Fr./ha und für Fungi- und Insektizidverzicht 700 Fr./ha betragen. Negative Externalitäten werden durch die Allgemeinheit abgedeckt.

 VKMB: Wirtschaftlich lohnende Zusatzbeiträge belaufen sich für Bio auf 1200-1500 Fr./ha und für fungi- und insektizidfreie Rübenproduktion auf 700-1000 Fr./ha.

 Birdlife: Kein Beitrag für konventionelle Rübenproduktion und Beiträge für Bio von 2500 Fr./ha und für fungi-, Insekti- und Herbizidverzicht von 2000 Fr./ha.

 WWF: Für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung soll ein Beitrag von 1000 Fr./ha und Jahr ausgerichtet werden. Werden Zuckerrüben nach den Anforderungen der biologischen Landwirtschaft oder fungi- und insketizidfrei angebaut, soll ein Zusatzbeitrag von 1500 bzw. 1000 Fr./ha und Jahr ausgerichtet werden. Der Bioanbau ohne Pestizide und Kunstdünger kommt Konsumierenden und Umwelt zugute.

Ablehnung ZH WEKO

Argumente  ZH: Beiträge sind auf Verordnungsstufe festzulegen, die Direktzahlungsverordnung regelt die Voraussetzungen, Verfahren und Beitragshöhe. Die Finanzierung ist unklar. Ökologische Kriterien wären grundsätzlich begrüssenswert, doch ist fraglich, ob eine Redimensionierung der Zuckerwirtschaft für die Umwelt nicht förderlicher wäre als zusätzliche Beiträge. Sollte eine Beitragsanpassung erforderlich sein, muss dies im Kontext AP22+ geschehen. Die Schweiz produziere viel mehr Zucker als für die Versorgungssicherheit notwendig wäre, weshalb eine zusätzliche Subventionierung sich nicht mit Art. 104 BV begründen lässt.

 WEKO: Keine wettbewerbsverzerrende Produktförderung: der Markt soll über Anbauwürdigkeit entscheiden. Ohne spezifisches Marktversagen ist die Landwirtschaft, wenn überhaupt, über Direktzahlungen zu stützen.