Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/49: Bundesgesetz über die Landwirtschaft. Änderung · 15 Seiten

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Gegen unbefristete Weiterführung und Erhöhung der Zuckerrübenbeiträge.

4.3 Weitere Anträge und Bemerkungen

4.3.1 Landwirtschaftsgesetz

Einführung Lenkungsabgabe auf Pestiziden

 GLP, Pro Natura: Eine Lenkungsabgabe auf Pestiziden trage die Folgen der negativen externen Effekte durch den konventionellen Anbau. Heute trage die Allgemeinheit diese Kosten

4.3.2 Direktzahlungsverordnung, ÖLN

Obligatorische Nützlingsstreifen neben Zuckerrüben

 GLP, Pro Natura, WWF, VKMB: Der Insektendruck durch Blattläuse und Zikaden werde sich in den kommenden Jahren durch die veränderten Klimabedingungen weiter verschärfen. Darum seien agronomische Massnahmen zur Stabilisierung des Ökosystems obligatorisch umzusetzen.

Minimale Anbaupausen von 5 Jahren im Zuckerrübenanbau

 GLP, Pro Natura, WWF: Der Insektendruck durch Blattläuse und Zikaden werde sich in den kommenden Jahren durch die veränderten Klimabedingungen weiter verschärfen. Darum seien agronomische Massnahmen zur Stabilisierung des Ökosystems obligatorisch umzusetzen.

Mindestens 5% mehrjährige Acker-Biodiverstitätsförderflächen

 Birdlife: Um dem Aspekt der Nützlingsförderung auch in der Zuckerübenproduktion Rechnung zu tragen, seien auf der Ackerfläche jedes Betriebs mind. 5 Prozent mehrjährige Acker-BFF (Säume, Brachen, Hecken) zu unterhalten.

4.3.3 Qualitäts- und Nachhaltigkeitsverordnung

Erleichterter Zugang für Projekte aus der Branche

 IGAS: Erleichterter Zugang für Projekte aus der Branche

4.3.4 AP22+ oder Verordnungsebene

Neue, mit der Branche zu erarbeitende Produktionssystembeiträge

 IGAS, VKMB: Differenzierung am Markt sei die Chance zur Haltung des Anbaus und zur Auslastung der Zuckerfabriken. Es sei besser, Anreize für Bio und IP über Produktionssystembeiträge als Einzelkulturbeiträge zu machen. Praxistaugliche, zielgerichtete Produktionssystembeiträge (wie mit AP22+ vorgeschlagen aber auch auf geltender Gesetzesbasis machbar) seien Voraussetzung für Erreichung der Ziele des Absenkpfads.

4.3.5 Pa.Iv. 19.475 Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren

Art. 6b LwG Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

 IGAS: Die Branche sei direkt angesprochen in Absatz 4: Die Branchen- und Produzentenorganisationen sowie weitere Organisationen können Massnahmen zur Risikoreduktion ergreifen und dem Bund regelmässig Bericht erstatten über die Art und Wirkung der von ihnen getroffenen Massnahmen.