Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/49: Bundesgesetz über die Landwirtschaft. Änderung · 15 Seiten
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Gegen unbefristete Weiterführung und Erhöhung der Zuckerrübenbeiträge.
4.3 Weitere Anträge und Bemerkungen
4.3.1 Landwirtschaftsgesetz
Einführung Lenkungsabgabe auf Pestiziden
GLP, Pro Natura: Eine Lenkungsabgabe auf Pestiziden trage die Folgen der negativen externen Effekte durch den konventionellen Anbau. Heute trage die Allgemeinheit diese Kosten
4.3.2 Direktzahlungsverordnung, ÖLN
Obligatorische Nützlingsstreifen neben Zuckerrüben
GLP, Pro Natura, WWF, VKMB: Der Insektendruck durch Blattläuse und Zikaden werde sich in den kommenden Jahren durch die veränderten Klimabedingungen weiter verschärfen. Darum seien agronomische Massnahmen zur Stabilisierung des Ökosystems obligatorisch umzusetzen.
Minimale Anbaupausen von 5 Jahren im Zuckerrübenanbau
GLP, Pro Natura, WWF: Der Insektendruck durch Blattläuse und Zikaden werde sich in den kommenden Jahren durch die veränderten Klimabedingungen weiter verschärfen. Darum seien agronomische Massnahmen zur Stabilisierung des Ökosystems obligatorisch umzusetzen.
Mindestens 5% mehrjährige Acker-Biodiverstitätsförderflächen
Birdlife: Um dem Aspekt der Nützlingsförderung auch in der Zuckerübenproduktion Rechnung zu tragen, seien auf der Ackerfläche jedes Betriebs mind. 5 Prozent mehrjährige Acker-BFF (Säume, Brachen, Hecken) zu unterhalten.
4.3.3 Qualitäts- und Nachhaltigkeitsverordnung
Erleichterter Zugang für Projekte aus der Branche
IGAS: Erleichterter Zugang für Projekte aus der Branche
4.3.4 AP22+ oder Verordnungsebene
Neue, mit der Branche zu erarbeitende Produktionssystembeiträge
IGAS, VKMB: Differenzierung am Markt sei die Chance zur Haltung des Anbaus und zur Auslastung der Zuckerfabriken. Es sei besser, Anreize für Bio und IP über Produktionssystembeiträge als Einzelkulturbeiträge zu machen. Praxistaugliche, zielgerichtete Produktionssystembeiträge (wie mit AP22+ vorgeschlagen aber auch auf geltender Gesetzesbasis machbar) seien Voraussetzung für Erreichung der Ziele des Absenkpfads.
4.3.5 Pa.Iv. 19.475 Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren
Art. 6b LwG Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
IGAS: Die Branche sei direkt angesprochen in Absatz 4: Die Branchen- und Produzentenorganisationen sowie weitere Organisationen können Massnahmen zur Risikoreduktion ergreifen und dem Bund regelmässig Bericht erstatten über die Art und Wirkung der von ihnen getroffenen Massnahmen.