Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/49: Bundesgesetz über die Landwirtschaft. Änderung · 15 Seiten
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Erhaltung der Produktions- und Verarbeitungskapazität bleiben. Ein nach Produktionsrichtung abgestufter Einzelkulturbeitrag wäre neu und systemfremd. Eine Förderung des ökologischen Anbaus wird begrüsst, doch soll sie ohne Vermischung über bestehende Instrumente erfolgen.
Agora: Erwünscht ist eine temporäre Erhöhung des Einzelkulturbeitrags auf 2800 Fr./ha.
SBV, SBLV, SZU, Primavera, VSKP: Mehrheitsantrag bedeutet massive Stützungsreduktion im konventionellen Anbau. Mit der Kürzung für IP-S (-100) und geringen Erhöhung für Bio (+100) kann von Förderung der fungi- und insektizidfreier Produktion keine Rede sein. Er gefährdet über den Flächenverlust den Fortbestand der Schweizer Zuckerwirtschaft. Eine unabhängige Betriebswirtschaftsstudie zeigt, dass ein wirtschaftlicher Betrieb zwei Zuckerfabriken erfordert. Der Verlust der Zuckerwirtschaft brächte die totale Abhängigkeit von nachweislich weniger nachhaltigem Importzucker.
SBV, SBLV, SZU, VSKP: Ab 2022 wird das Holzheizkraftwerk in Aarberg einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der aktuelle Einzelkulturbeitrag gleicht den tieferen Grenzschutz aus. Das Budget von 40 Mio. Franken darf in der schwierigen Situation nicht gekürzt werden.
IP-Suisse: Für Minderheit mit deutlicher Erhöhung der bisherigen Einzelkulturbeiträge. Die Zuckerproduktion entwickelt sich klar in Richtung integrierte Produktion. Der Mehrheitsantrag würde für fungi- und insektizidfreien Anbau einer Kürzung von 100 Fr./ha gleichkommen.
Uniterre: Für Minderheit mit Zuschlägen für IP von 200 Fr./ha und für Bio von 400 Fr./ha. Die Zuschläge dienen nicht der Favorisierung eines Anbausystems sondern des Kosten- und Ertragsausgleichs.
SBC: Für Minderheit, da Mehrheitsantrag für die grosse Mehrheit der Zuckerrübenpflanzer eine nicht tragbare Kürzung darstellen und zu massivem Flächenrückgang führen würde.
Ablehnung mit Alter- AR, SG, ZG, BL, AG FDP SGB, Bio Suisse,
nativen IGAS, GastroSuisse
IG D, Agrarallianz, Pro Natura, VKMB, birdlife, WWF
Alternativen AR, AG: Regelung auf Verordnungsebene.
SG, ZG: für Minderheitsantrag mit Umsetzung auf Verordnungsebene.
SG: Es handle sich um eine wesensfremde Differenzierung des Einzelkulturbeitrags. Sachgerecht ist eine Differenzierung über Produktionssystembeiträge und reduzierten PSM-Einsatz in der Direktzahlungsverordnung. Der Mehrheitsantrag würde zu einem Zusammenbruch des Zuckerrübenanbaus nach ÖLN führen.
ZG: Die Zeitspanne für eine Umsetzung des Mehrheitsantrags ab 2022 ist zu kurz, und er würde zu einer Flächenreduktion führen. Für herausfordernden fungi- und insektizidfreien Anbau sind zusätzliche Forschungserkenntnisse erforderlich. Mittelfristig ist parallel zu den gewonnenen Forschungserkenntnissen der Einzelkulturbeitrag für fungi- und insektizidfreien Anbau zulasten des ÖLN-Anbaus zu erhöhen.
BL: Der Bundesrat soll die Beitragshöhe von 1800 Fr./ha in der Einzelkulturbeitragsverordnung bestimmen. Für den biologischen Anbau soll ein Einzelkulturbeitrag von 2200 Fr./ha festgelegt werden. Für den fungi- und insektizidfreien Anbau sollen die entsprechenden Direktzahlungen von 400 auf 600 Fr./ha erhöht werden.
AG: Eine Abstimmung der Beitragssätze ist auf Verordnungsebene erforderlich. Eine Regelung im LwG unterliegt keinen Voraussetzungen,
wodurch Betriebe ohne Direktzahlungsberechtigung oder Abnahmeverträge entschädigt würden.
AR: Festlegung von Beitragssätzen auf Gesetzesstufe ist unzweckmässig und systematisch falsch.
FDP: Falls dennoch umgesetzt, wird Mehrheitsantrag unterstützt.
GastroSuisse : Schrittweise Eliminierung der EKB von 2025 bis 2035.