Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/49: Bundesgesetz über die Landwirtschaft. Änderung · 15 Seiten

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richtet werden. Eine Minderheit möchte die vom Bundesrat befristeten Massnahmen zeitlich unbeschränkt weiterführen und für den Zuckerrübenanbau nach den Anforderungen des biologischen Landbaus oder nach den Richtlinien der integrierten Produktion einen Zuschlag zum Einzelkulturbeitrag von 200 Franken pro Hektare und Jahr ausrichten. Zwei Artikel des LwG sollen entsprechend ergänzt werden.

4 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

4.1 Grundsätzliche Bemerkungen zur Vorlage

Kantone

Eine Mehrheit der Kantone unterstützt die Stossrichtung der pa. Iv. 15.479. Begrüsst wird insbesondere, dass der Handlungsbedarf erkannt ist und Stützungsmassnahmen zum Erhalt der Zucker-

rübenanbaufläche, der Zuckerherstellung und damit der Versorgungssicherheit und der Arbeitsplätze vorgeschlagen werden. Einige Kantone (AR, SG, ZH) fordern, Zollansätze und Beitragssätze stufengerecht auf Verordnungsebene festzulegen. Einzelne Kantone (AG, SO, ZH) schlagen vor, die künftige Stützung der Zuckerwirtschaft im Rahmen der Agrarpolitik 22+ zu bestimmen und bis dahin nötigenfalls die aktuellen Stützungen zu verlängern.

Parteien

Die Meinungen der politischen Parteien sind geteilt. Während die GLP den konventionellen intensiven Rübenanbau wirtschaftlich und ökologisch als nicht sinnvoll erachtet, bezeichnet die GPS die Vorlage als nicht stufengerechte und ungenügende Antwort auf die strukturellen Probleme der Zuckerwirtschaft. Der Zeitraum bis zu den flexiblen und differenzierten Produktionssystembeiträgen der AP22+ solle mit Verordnungsänderungen überbrückt werden. Die FDP lehnt die Vorlage ab. Ihr fehlen in der Vorlage basierend auf den befristeten Massnahmen des Bundesrates Ausführungen zur Verbesserung der Auslastung und Konsolidierung der Fabrikstandorte. Es brauche eine Diskussion über eine agrarpolitische Gesamtschau. Einzelne Parteien (SVP, SPS, CVP) unterstützen das Vorgehen mit Verweis auf den Versorgungsauftrag, den Erhalt von Arbeitsplätzen vornehmlich in den Zuckerfabriken oder eine Kreislaufwirtschaft mit kurzen Wegen. Die CVP sieht in der Notfallmassnahme eine nicht auf Dauer angelegte Regelung im LwG, weshalb eine vom Bundesrat ausgearbeitete Strategie mit weniger weitreichenden Massnahmen begrüsst würde.

Bäuerliche Organisationen

Bäuerliche Kreise (SBV, SBLV, VSKP, SGPV, Agora, Sals, IP-Suisse) und Organisationen der 1. Verarbeitungsstufe (Primavera, SZU) zeigen sich erfreut über den Unterstützungswillen der WAK-N. Eine Abstufung des Einzelkulturbeitrags nach Produktionsrichtung sei indes systemfremd. Der ökologische Anbau werde über andere Instrumente wie die Produktionssystembeiträge gefördert. Von einer Vermischung der Instrumente sei abzusehen, hingegen werde eine Stärkung der Produktionssystembeiträge im Rahmen der AP22+ unterstützt. Die nach den Anforderungen des Biolandbaus und IP-Suisse angebauten Zuckerrübenflächen würden ansteigen. Ab 2022 ermögliche das in Bau befindliche Holzheizkraftwerk in Aarberg praktisch eine CO2-neutrale Zuckerherstellung. Die sich von Westen her ausbreitenden Zuckerrübenkrankheiten verursachten Ertragseinbussen bis 50%. Bis resistente Rübensorten vorlägen, müssten die Zuckerrübenpflanzer mit zusätzlichen Massnahmen unterstützt werden. Der VSKP befürchtet beim Wegfall des Zuckerrübenanbaus eine unkontrollierte Ausdehnung der Kartoffelproduktion mit einhergehendem Preisdruck. Aus Sicht der Agrarallianz soll der Zielkonflikt zwischen Förderung der Zuckerproduktion und des zu hohen Zuckerkonsums berücksichtigt werden. Es brauche dazu ein Commitment möglichst vieler Firmen und Verbänden der Wertschöpfungskette bis hin zu den Exporteuren. Nach Bio Suisse und VKMB werde eine starre Regelung im LwG den Herausforderungen nicht gerecht. Die Zeit bis zur Umsetzung der AP22+ soll mit Verordnungsänderungen überbrückt werden. Die Vorlage werde mit der starren Regelung im LwG den strukturellen Problemen nicht gerecht, es bedürfe einer Langfriststrategie. Uniterre fordert für den Zuckerrübenanbau nach den Erwartungen der Gesellschaft Rahmenbedingungen, die eine Anhebung des Zuckerrübenpreises von 54 auf

150 Fr./t erlauben. Für Zuckerrübenimporte sollen Importphasen und ein auf einen Mindestpreis von 100 Fr./t ausgerichteter Mindestgrenzschutz von ca. 75 Fr./t erhoben werden.