Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/49: Bundesgesetz über die Landwirtschaft. Änderung · 15 Seiten

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1 Ausgangslage

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) führte vom 11. September 2020 bis am 11. Dezember 2020 eine Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative 15.479 «Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft» durch. Die Vorlage umfasste Änderungen an den Artikeln 19 und 54 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG, SR 910.1).

Zur Stellungnahme eingeladen wurden die Kantone, das Fürstentum Liechtenstein, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen. Insgesamt wurden 104 Adressaten zur Stellungnahme eingeladen.

2 Eingegangene Stellungnahmen

2.1 Gemäss Liste der ständigen Vernehmlassungsadressaten

Kantone: ZH, BE, LU, UR, OW, NW, GL, ZG, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien: CVP, FDP, GPS, GLP, SVP, SPS

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete: Schweizerischer Gemeindeverband (CH Gemeinden), Schweizerischer Städteverband (Städte)

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft: economiesuisse, Schweizer Bauernverband (SBV), Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)

2.2 Weitere Stellungnahmen

Zusätzlich zu den unter Ziffer 2.1 erwähnten Stellungnahmen wurden 42 Stellungnahmen eingereicht.

Abkürzungen und Liste der Stellungnehmenden: Siehe Ziffer 5.

In der nachfolgenden Auswertung wird primär auf die Stellungnahmen gemäss Liste der ständigen Vernehmlassungsadressaten sowie von gesamtschweizerischen Organisationen und Akteuren eingegangen. Stellungnahmen von regionalen Organisationen und Akteuren werden nur ausnahmsweise erwähnt. Das Dokument mit allen Stellungnahmen kann online1 eingesehen und heruntergeladen werden.

3 Inhalt der Vernehmlassungsvorlage

Auf der Basis des zwischen der EU und der Schweiz vereinbarten Verzichts auf Preisausgleichsmassnahmen für Zucker in landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen bemisst die Schweiz den Grenzschutz für in Reinform importierten Zucker seit 2006 nach dem Zuckerpreisniveau in der EU. Die 2017 von der EU aufgehobene Produktionsmengen- und Exportbeschränkung für Zucker bewirkte eine Ausweitung der Produktion und sinkende Zuckerpreise in der EU. Zur Abmilderung der für die Schweizer Zuckerwirtschaft eingetretenen Herausforderungen beschloss der Bundesrat Ende 2018, ab 2019 befristet bis Ende September 2021 einen Mindestgrenzschutz von 70 Franken pro Tonne Zucker anzuwenden und bis Ende 2021 den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung von 1800 auf 2100 Franken pro Hektare und Jahr zu erhöhen.

Vor dem Hintergrund des liberalisierten Zuckermarktes in der EU fürchtet die WAK-N um den Fortbestand der Zuckerproduktion in der Schweiz. Sie will deshalb dauerhaft einen Mindestgrenzschutz für Zucker und eine höhere Stützung für eine ökologischere Zuckerrübenproduktion festlegen. Die vom Bundesrat befristet auf die Jahre 2019–2021 beschlossenen Stützungserhöhungen sollen zugunsten eines ökologischeren Zuckerrübenanbaus umgestaltet werden. Der Mindestgrenzschutz soll ab 1. Oktober 2021 unbefristet fortgeführt und der Einzelkulturbeitrag ab 2022 auf 1500 Franken pro Hektare und Jahr gesenkt werden. Gleichzeitig sollen Zuschläge für den biologischen (700 Franken pro

Hektare und Jahr) und den fungizid- und insektizidfreien Zuckerrübenanbau (500 Franken) ausge-

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1 https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/3152/LwG-Zuckerproduktion_Stellungnahmen.pdf