Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/49: Bundesgesetz über die Landwirtschaft. Änderung · 15 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht

VSKP, IP-Suisse,

SALS, Uniterre, SBC, SBLV

Alternativen  AI, TI, GE, NE: Für Minderheit.

 TI, NE, SO : Mehrheitsvorschlag würde wirtschaftliche Attraktivität verringern mit Verlust an Produktionsvolumen und niedriger Auslastung der Zuckerfabriken.

 JU, SH, VD, SO: für Minderheit mit einheitlich 2100 Fr./ha, Abstufung ist vollzugstechnisch abzulehnen.

 JU: Der aktuelle Beitrag hat Flächenrückgang nicht verhindert. Ein weiterer Rückgang könnte die Schliessung einer Fabrik, Flächenverlust in Randregion und Swissness-Problematik bewirken. Der Mehrheitsvorschlag mit einer Beitragsdifferenzierung würde die Komplexität erhöhen. Eine umweltfreundliche Produktion isti über Produktionssystembeiträge zu fördern. Die Zuckerherstellung ist umweltfreundlicher geworden und das Holzheizkraftwerk wird eine CO2-neutrale Produktion ermöglichen.  VD: Eine Verankerung im LwG kann die Kultur erhalten, doch musse eine Erhöhung des Beitrags den Entwicklungen entsprechend möglich bleiben. Ein Verlust des Zuckerrübenanbaus würde sich auf andere Märkte wie Getreide auswirken, da nicht viele Alternativen bestünden. Eine Aufteilung der Einzelkulturbeiträge auf Marktstützung und Direktzahlungen für Leistungen im Gesamtinteresse soll vermieden werden.

 VS: Für Minderheit mit Zusatzbeitrag für Bio von 200 Fr./ha und Weiterführung der Direktzahlungen für reduzierten Fungi-, Insekti-, und Herbizideinsatz.

 BE: Für Minderheit mit Befristung auf 3 Jahre. Alternativ könnte die Förderung der schonenden Rübenproduktion mit geringerem administrativem Aufwand über bestehende Direktzahlungsinstrumente umgesetzt werden. Mit einer Regelung auf Verordnungsstufe könnte der Bundesrat auf veränderte Marktbedingungen reagieren. Zusätzlicher Vollzugsaufwand für die Kantone sollte im erläuternden Bericht festgehalten werden.

SO: Allenfalls könnten die 2100 Fr./ha befristet für weitere 3 Jahre beibehalten werden. Der ökologische Anbau soll abgestuft über die in der AP22+ angedachten Produktionssystembeiträge erfolgen. Es gibt keine zwingenden Gründe, Produktionssysteme mit differenzierten Einzelkulturbeiträgen zu fördern.

 SVP: Für Minderheit, radikaler Mehrheitsvorschlag führt zu grossflächigen Einbussen auf Kosten des Selbstversorgungsgrades und der Auslastung der beiden Zuckerfabriken. Im Kontext viröser Vergilbung muss Rübenproduktion über die Flächenbeiträge stark gefördert werden. Bis mittelfristig Lösungen über Sortenwahl und verbesserte Warnmodelle vorliegen, kann die Bioproduktion dem Versorgungsauftrag nicht gerecht werden.  GLP: Für Mehrheit, wobei die Zusatzbeiträge für Bio 1200 Fr./ha und für Fungi- und Insektizidverzicht 700 Fr./ha betragen sollen.

 GPS: Für Mehrheit. Der Bioanbau ohne Pestizide und Kunstdünger wird gefördert, was Konsumierenden und Umwelt zugute komme. Massnahme ist grundsätzlich nicht stufengerecht, punktuell und somit ungenügende Antwort auf strukturelle Probleme der Zuckerwirtschaft.

 Economiesuisse: Für Minderheit, Mehrheitsantrag ist nicht zielführend. Minderung der Umweltrisiken (Schutz von Gewässern und Böden, Biodiversität etc.) soll belohnt werden, nicht prinzipiell biologischer Anbau. Eine ressourceneffiziente Landwirtschaft ist auf neue Sorten, wissenschaftsbasierte PSM und innovative Anbautechniken angewiesen.

 fial: Für Minderheit, die Einzelkulturbeiträge sind zur Aufrechterhaltung der Zuckerproduktion möglichst hoch zu halten. Eine Umstellung auf Bio-Produktion in absehbarer Zeit ist auch mit höheren Beiträgen kaum machbar.

 Primavera: Für Minderheit.

 SBV, SBLV, Agora, SZU, SGPV, VSKP, SALS: Für Minderheit mit einheitlichem Einzelkulturbeitrag von 2100 Fr./ha. Er soll Förderinstrument zur