Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 71 Seiten
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dLife, Bio Suisse; Agrarallianz, SFV, SGB; AWBR, VKCS
Bemerkungen GLP, SPS; WWF, Greenpeace, Pro Natura, BirdLife; IP-Suisse, Bio-Suisse; Agrarallianz, SFV, SGB; AWBR, VKCS: Bei der Festlegung der verschiedenen Elemente gemäss Abs. 2 sollte sich der Bundesrat auf die Expertise eines wissenschaftlichen Rates (z.B. aus ETH-Forschenden) stützen, um sicherzustellen, dass die Ziele und Messmethoden dem «State of the Art» entsprechen.
Zustimmung mit Al- BPUK/LDK; ZH, BE, SBV, Swisspatat, CH ternativen LU, UR, SZ, OW, NW, Gemeinden, SMP,
GL, ZG, SO, SH, AR, Swiss Fruit, Eawag SG, GR, TG, TI, NE,
GE
Alternativen BPUK/LDK; ZH, LU, UR, OW, NW, ZG, SO, SH, SG, GR, AG TG, TI: Bei der Festlegung der verschiedenen Elemente gemäss Abs. 2 sollte sich der Bundesrat auf die Expertise eines wissenschaftlichen Rates (z.B. aus ETH-Forschenden) stützen, um sicherzustellen, dass die Ziele und Messmethoden dem «State of the Art» entsprechen.
BPUK/LDK; ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, ZG, SO, SH, AR, SG, GR TG, TI: Ein zeitlicher Rahmen ist festzulegen
…b) Werte zur Verminderung der Risiken und legt bis 2025 einen ver-
bindlichen Absenkpfad fest.
GE: In Zusammenarbeit mit den Kantonen bestimmt der Bundesrat: …
b) Werte zur Verminderung der Risiken
Die Methode bleibt sehr vage und müsste detailliert ausgeführt werden. Andernfalls besteht ein erhebliches Risiko, dass die von Fachleuten ergriffenen Massnahmen das Ziel verfehlen und/oder unnötig sind.
GE, NE: Der Buchstabe b) ist unnötig, weil das Ziel von 50 Prozent be-
reits in Absatz 1 definiert wird.
Anhang X zu erstellen Liste der betroffenen Pestizide
SBV, Swiss Fruit, SMP, Swisspatat, vitisuisse: Ergänzen mit Verpflichtung, die Ausarbeitung der Risikobereiche, Werte zur Verminderung der Risiken sowie die Methode mit der die Zielerreichung überprüft wird, bis Ende 2020 in einem nationalen Aktionsplan für Biozide zu veröffentlichen.
CH Gemeinden: Buchstabe d) einen Sanierungsfonds
Der SGV unterstützt das Prinzip der Risikominderung, möchte aber, dass die Frage der Finanzierung bereits im Vorfeld geklärt wird. Die Lösung mit einem Sanierungsfonds würde es ermöglichen, das Verursacherprinzip in das Chemikaliengesetz zu integrieren und gleichzeitig den Gemeinden die Möglichkeit geben, die finanziellen Risiken zu bewältigen, die sich aus einer Verschärfung der Trinkwassergesetzgebung (Grenzwerte) ergeben.
Eawag, WWF, AWBR, Wissensch. CH: Buchstabe b) ergänzen: «Werte zur Verminderung der akuten und chronischen Risiken»
Grundlage dafür sind die Anforderungen aus der GSchV vom 01.04.2020. Die Methoden sollen kongruent mit den Methoden sein, nach denen die