Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 71 Seiten
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Wald-Schweiz: Grundsätzliche Unterstützung, allerdings nur unter der Bedingung, dass die Risikoreduktion um 50% gesamthaft betrachtet wird und nicht jede Branche einzeln ihren Einsatz von PSM um 50% reduzieren soll. Es kann nicht angehen, dass eine Branche, die Ihren Einsatz von PSM bereits sehr gering hält, wie dies im Wald der Fall ist (bedingt durch das gesetzlich definierte Verbot des Einsatzes von PSM), nun auch diese minimale aber momentan noch unumgängliche Menge an PSM halbieren soll. Die Waldwirtschaft ist seit Jahrzehnten bemüht, den Einsatz von PSM so gering als möglich zu halten. Ausnahmen werden nur beantragt und durch die kantonale Behörde bewilligt, wo es aus Gründen der Qualitätserhaltung und/oder aus Gründen des Waldschutzes unumgänglich ist. Die Anwendung erfolgt stets unter bestmöglichen Bedingungen bezüglich Schutz der Umwelt und der Menschen. Die Anbringung von PSM im Wald erfolgen ausschliesslich durch eine ausgewiesene Fachperson. Die Hürden für die Anwendung von PSM sind also bereits sehr hoch, wodurch auch die Risiken sehr tief gehalten werden. Eine weitere Reduktion der Risiken im Wald um 50% ist schwierig und wohl eher durch eine Reduktion der durch die PSM-Anwendung ausserhalb des Waldes ins Ökosystem Wald eingetragenen Mengen PSM weit besser und effektiver zu erreichen.
Die von einer Minderheit vorgeschlagene gesetzliche Verankerung von Reduktionszielen über 2027 hinaus bis ins Jahr 2035 lehnt Wald-Schweiz ab. Es müssen in einem ersten Schritt durch den Bund klare Indikatoren zur Zielerreichung festgelegt werden. In einem zweiten Schritt müssen die Reduktionsziele im Jahr 2027 überprüft werden. Erst danach macht es Sinn, allenfalls weitere Reduktionsziele festzulegen.
economiesuisse: Ablehnung des Minderheitsvorschlags.
Erst nach der Evaluation der Erreichung der Reduktionsziele bis im Jahr 2027 macht es Sinn, über allfällige weitere Reduktionsziele zu diskutieren. economiesuisse steht hingegen hinter dem Antrag der Mehrheit,
dass die Risiken bis 2027 um 50 Prozent vermindert werden müssen.
Im Allgemeinen ist es wichtig, dass die Risiken und deren Messung klar definiert sind, bevor konkrete Zielvorgaben für die einzelnen Branchen festgelegt werden. Dazu sind nachvollziehbare, wissenschaftliche Methoden und Indikatoren zu erarbeiten, um die Zielerreichung überprüfen zu können. Es ist angebracht, dass diese Kompetenz dem Bundesrat erteilt wird, wie es der Mehrheitsantrag fordert.
Zustimmung mit Al- BPUK/LDK; ZH, LU, EVP, GLP, GPS, SPS scienceindustries;
ternativen UR, SZ, OW, SO, GR, WWF, Greenpeace, AR, AI, SG, AG, TI, JU Pro Natura, svu, Vo-
gelwarte, BirdLife, NF CH, Uniterre, Agrarallianz, Bio suisse, Bioterra, Vision Lw.,
COOP, Migros, IG D, SFV, VSA, ENHK,
VKMB, WVS, Städte, SVKI, JardinSuisse, SFV, SGB, AWBR,
VSGP, Wissensch.
CH, Eawag
Alternativen BPUK/LDK; ZH, LU, OW, SO, AR, AG, GR, AI, TI: Der Bundesrat hat frühzeitig aufzuzeigen, wie die Risiken nach 2027 weiter reduziert werden können und legt bis 2025 den weiteren Absenkpfad fest, der ab 2027 zu gelten hat. (vgl. Antrag zu Art. 25a ChemG)