Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 71 Seiten

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IGAS, fial, Gastrosuisse, economiesuisse, WaldSchweiz, Agora, CNAV, AG-

RIDEA,

Bemerkungen  BE: Unterstützung des Mehrheitsantrags. Weitergehende Zielsetzungen als 50% Risikoreduktion bis 2027, deren Erreichbarkeit wenig realistisch erscheint, könnten kontraproduktiv sein, indem sie das Engagement der Betroffenen lähmen.

 CH Gemeinden: Unterstützung des Mehrheitsantrags.

 IP-Suisse, IGAS, fial: Unterstützung des Mehrheitsantrags.

Auch nach 2027 wird der Absenkpfad weiterzuführen sein. Das Ziel muss sein, die Risiken so gering wie möglich zu halten. Ein quantitatives Ziel dazu heute im Gesetz festzuschreiben, geht jedoch zu weit. 2025 (in Anlehnung auf Art. 6b Abs. 6: zwei Jahre vor Ablauf der Frist) soll dazu genutzt werden, eine neue Lagebeurteilung vorzunehmen, welche nicht nur den Stand der zu Beginn gewählten Indikatoren, sondern auch neue Erkenntnisse in der Risikomessung und in der Wirksamkeit der Reduktionsprogramme umfasst.

 SBV, LBV, SwissOlio, Swisspatat, SALS, VSKP: Die von einer Minderheit vorgeschlagene gesetzliche Verankerung von Reduktionszielen über 2027 hinaus bis ins Jahr 2035 wird abgelehnt. In einem ersten Schritt sollen durch den Bund klare Indikatoren zur Zielerreichung festgelegt werden. Dabei sollen Menge, Exposition und Toxizität eines Wirkstoffes berücksichtigt werden. In einem zweiten Schritt müssen die Reduktionsziele im Jahr 2027 überprüft werden. Erst danach macht es Sinn, allenfalls weitere Reduktionsziele festzulegen.

Biodiversitätsförder- und Vernetzungsflächen müssen zwingend zu den landwirtschaftlichen Flächen gezählt werden. Wäre dies nicht der Fall, würde sich das sehr einschränkend auf die Nutzung der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzfläche auswirken. Die Akzeptanz solcher Flächen im Ackerbaugebiet wäre nicht mehr gegeben und das erklärte Ziel des Bundes, eine bessere Vernetzung und Qualität dieser Flächen im intensiven Ackerbaugebiet zu erreichen – wäre hinfällig.

 VSKP: Die Risiken bei der Anwendung von PSM, ausgehend von Privaten, vom Gewerbe oder von der öffentlichen Hand, sollen in gleichem Masse reduziert werden wie in der Landwirtschaft. So sollen beispielsweise Gemeinde- und Gewerbetriebe zukünftig PSM-haltiges Waschwasser nicht mehr über die Kanalisation entsorgen dürfen.

 Swiss Fruit: Ablehnung des Minderheitsantrags.

Es ist problematisch, Ziele zur Risikoreduktion zu definieren, ohne dass die Methoden zur Risikobeurteilung bekannt sind. Die Obstbauproduktion ist eine Dauerkultur mit hohen Investitionen pro Hektar. Eine Erneuerung der Kulturen oder der Infrastrukturen erfolgt im Rhythmus von 12 bis 20 Jahren. Neue Verfahren zur Reduktion können somit nicht einfach in einem Jahr eingeführt werden. Dem Schutz der Kulturen muss die angemessene Bedeutung gegeben werden.

 CNAV, VSGP, AGORA, Gastrosuisse: Ablehnung des Minderheitsantrags.

Die Festlegung von Zielwerten über das Jahr 2027 hinaus ist nicht zielführend. Die Erreichung solcher Zielwerte wäre mit grossen Unsicherheiten verbunden.