Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 71 Seiten

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und somit möglichst flächendeckend Massnahmen ergriffen werden, da nur so die ambitionierten Ziele erreicht werden können.

 IP-Suisse, Bio Suisse, IGAS, IG D: Der Begriff Branchenorganisationen ist im LwG (Art. 8 Abs. 2) präzis definiert, im Kontext der Selbsthilfemassnahmen (Art. 8, 8a und 9 LwG). Diese Definition ist für die Umsetzung des Absenkpfades zu eng. Übrigens sind die im Bericht der WAK-S bei den Erläuterungen der einzelnen Artikel erwähnten Organisationen SBV und VSGP keine Branchenorganisationen. Sie verkörpern nicht den Zusammenschluss von Produzenten mit der Verarbeitung oder dem Handel. Darüber hinaus ist zu bezweifeln, ob der Schweiz. Bauernverband mit seiner hauptsächlich gewerkschaftlich orientierten Funktion die Verantwortung für die Anwendung von PSM bei seinen Mitgliedern übernehmen kann. Hingegen können sektorielle Branchen- und Produzentenorganisationen, z.B. für den Getreide-, Wein-, Obst-, oder Gemüsebau, durchaus Einfluss auf die Reduktion des Einsatzes von PSM ausüben. Sie setzen heute schon Produktions- und Qualitätsstandards in ihren Bereichen durch.

Entscheidend für den Erfolg des Absenkpfades ist, dass auch Labelorganisationen wie Bio Suisse oder IP-Suisse in die Verantwortung genommen werden können. Über solche Organisationen kann auch erreicht werden, dass Marktpartner (vorgelagerte Stufe, Verarbeitung, Handel, Detailhändler) einen Beitrag zu den Reduktionszielen leisten. Der Absenkpfad muss Aktivitäten zur Erreichung von Zielen wie «Schweizer Ackerbau ohne Pestizide» oder «Schweizer Getreideanbau ohne Pestizide», «Obstbau verringert Risiken um 50%», «Bio-Weinanteil in Graubünden steigern» begünstigen. Der Bund muss hierzu mit Art. 6b die Voraussetzungen verbessern.

4Branchen-, Produzenten- und Labelorganisationen ergreifen…

 VSGP: Unterstützung des Minderheitsantrags und zusätzlich soll eine regelmässige Information der Öffentlichkeit durch den Bund erfolgen.

4Die Branchenorganisationen ergreifen Massnahmen zur Risikoreduktion und erstatten dem Bund regelmässig Bericht über die Art und Wirkung der von ihnen getroffenen Massnahmen. Der Bund in-

formiert die Bevölkerung regelmässig über die Art und Wirkung der getroffenen Massnahmen.

 economiesuisse: Die Umsetzung soll hauptsächlich in der Verantwortung der betroffenen Branchen liegen. Diese Absicht, die in den Vernehmlassungsunterlagen erkennbar ist, sollte explizit festgehalten werden. Zusätzlich sollte klar definiert werden, dass die Information der Öffentlichkeit hingegen Aufgabe des Bundes ist. Trotz der Verantwortung der Branchen bei der Umsetzung sollte der Bund weiterhin subsidiär unterstützen. Dabei sollte vor allem die bewährte Zusammenarbeit der Branchen mit dem Bund beim Aktionsplan PSM im Rahmen von gemeinsamen Arbeitsgruppen in sinnvoller Form weitergeführt werden.

Der Begriff Branchenorganisation muss breiter gefasst werden und auch Produzenten- und Labelorganisationen umfassen (Erklärung siehe unsere Erläuterungen zu Art. 6b, Absatz 5 weiter unten.

4Branchenorganisationen Branchen-, Produzenten- und Labelorganisationen ergreifen risikobasiert abgestufte Massnahmen. Die Branchenorganisationen sind für die Umsetzung der Massnahmen verantwortlich und erstatten dem Bund regelmässig Bericht.

über die Art und Wirkung der von ihnen getroffenen Massnahmen. Der