Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 71 Seiten
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TI: «Branchenorganisationen» mit «Die bezeichneten Stellen» ersetzen.
VD:
DGAV:
Die Branchenorganisationen ergreifen Mit Unterstützung der
Sektoren und Branchen der Produktion, der Verarbeitung
und des Handels erarbeitet und beschliesst der Bundesrat risikobasiert abgestufte Massnahmen und erstatten dem Bund regelmässig Bericht über die Art und Wirkung der von ihnen getroffenen Massnahmen
DIRNA-EAU: Achtung auf den Zusammenhang zwischen den von den Branchenorganisationen vorgeschlagenen Massnahmen, die innerhalb der Tätigkeitsbereiche jeweils einheitlich angewandt werden, und den Zielmassnahmen, die von den für den Umweltschutz zuständigen Behörden auferlegt werden (GSchG, GSchV). Es braucht eine Klarstellung, damit keine Verwirrung entsteht.
VS: Unterstützung des Minderheitsantrags.
Die zu treffenden Massnahmen orientieren sich ohnehin am Risiko, ansonsten kann das Absenkziel nicht effizient erreicht werden. Die Erwähnung der Risikobasiertheit und Abstufung ist daher überflüssig und erschwert das Verständnis.
Die Übertragung dieser Aufgabe an die Branchenorganisationen bewerten wir positiv, sofern diese dazu gewillt sind. Die Massnahmen bleiben damit aber im Grundsatz freiwillig. Zudem sind dazu voraussichtlich weitere Kompetenzen erforderlich, etwa aus der Forschung, der Beratung und dem Vollzug, so dass insbesondere auch die Kantone einbezogen werden müssen. Die entsprechenden Zuständigkeiten sind zu präzisieren und zu klären, zum Beispiel auch, auf welchem Weg als notwendig erachtete Massnahmen allgemeinverbindlich umgesetzt werden können.
GPS, EVP, SPS: Minderheitsantrag übernehmen.
GLP: Eine Kommissionsminderheit möchte die Worte «risikobasiert abgestuft» streichen. Das ist sachwidrig und abzulehnen.
GLP, SPS, WWF, Greenpeace, Pro Natura, IP-Suisse, Bio Suisse, Bioterra CH, BirdLife, NF CH, SFV, VKMB, WVS, SGB: Der Absenkpfad gibt der Branche die Freiheit, die Massnahmen zur Zielerreichung selbst festzulegen. Die Erreichung der Zielwerte und damit der Erfolg der Branche bei der Absenkung ist aber nur dann möglich, wenn die giftigsten Wirkstoffe nicht mehr angewendet werden.
fial: Unterstützung des Minderheitsantrags
COOP: Die Branchen wissen am besten, welche Massnahmen wirkungsvoll und wirkungseffizient sind. Sie sind somit die geeigneten Akteure, um einerseits zielführende Massnahmen für die Zielerreichung zu definieren und andererseits sicherzustellen, dass dies auf dem Weg der minimalen Eingriffe in die Freiheit der Produzenten/sonstige Anwender geschieht.
Als "Branchenorganisationen" gelten gemäss LwG der Zusammenschluss von Produzenten mit der Verarbeitung und dem Handel. Aus Sicht von COOP sollen komplementär ggf. auch Produzenten- und Labelorganisationen die hier vorgesehenen Aufgaben und Pflichten übernehmen können. Entscheidend ist, dass die grösstmögliche Abdeckung erreicht wird