Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 71 Seiten
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Bund informiert die Öffentlichkeit über die Art und Wirkung der getroffenen Massnahmen.
Ablehnung mit Alter- FR scienceindustries; Jarnativen dinSuisse; SVKI,
Wald-Schweiz, swisssem, SAB, AGRIDEA Alternativen FR: Den Einbezug der «Branchen» bei der Umsetzung streichen, aber bei der Erarbeitung der Massnahmen beibehalten.
scienceindustries: Die Planung und Erarbeitung von Massnahmen sollte gleich wie im Nationalen Aktionsplan PSM von Bundesbehörden und Branchenorganisationen gemeinsam getätigt werden. Für die Umsetzung sind hauptsächlich die betroffenen Branchen zuständig. Die Information der Öffentlichkeit ist hingegen Aufgabe des Bundes.
Es sollen nur Branchenorganisationen mandatiert werden, welche
schlussendlich auch die Möglichkeit haben, Massnahmen verbindlich umzusetzen. Entsprechend sind auch Branchenziele zu formulieren.
5Die Branchenorganisationen ergreifen erarbeiten gemeinsam mit dem Bund risikobasiert abgestufte Massnahmen. Die Branchenorga-
nisationen sind für die Umsetzung der Massnahmen zuständig
und erstatten dem Bund regelmässig Bericht. Der Bund informiert die Öffentlichkeit über die Art und Wirkung der getroffenen Massnahmen.
JardinSuisse, AI: Streichen und ersetzen durch
4 Die Branchen unterstützen den Bund bei der Erarbeitung der Massnahmen. Der Bund informiert die Öffentlichkeit regelmässig über die Art und Wirkung der getroffenen Massnahmen.
Jardin Suisse.: In erster Linie soll auf den Massnahmen des Aktionsplans und weiteren bestehenden Vorgaben aufgebaut und diese umgesetzt werden, bevor neue Massnahmen definiert werden.
Massnahmen sollen branchenspezifisch und risikobasiert bestimmt werden. Dazu ist speziell auch die Zulassung von PSM für den Zierpflanzenbau zu prüfen und entsprechend zu differenzieren (Möglichkeit für Zulassung «Z»)
Generell: Die Fachbereiche innerhalb der Branche müssen für die Detailmassnahmen unterschieden werden (Produktion, Garten- und Landschaftsbau).
Die Verantwortung zur Erarbeitung, Durchsetzung, und für Kontrollen und Monitoring von Massnahmen liegt beim Bund. Branchenorganisationen sind keine Kontrollinstanzen.
AI: Eine Mitarbeit und Unterstützung der Branchen zur Zielerreichung ist sehr wichtig. Die Branchen können aber ohne umfassende Rechtsgrundlagen die flächendeckende Durchsetzung der Massnahmen nicht sicherstellen.
Es würde die Branchen und die Betriebe überfordern, nebst den bereits zahlreichen laufenden Aktivitäten zusätzliche eigene Massnahmen zu definieren, umzusetzen und zu überwachen. Der Aufbau eines eigenen Monitorings zur Erfolgskontrolle von eigenen Massnahmen ist für einzelne Branchen kaum umsetzbar. Die Erarbeitung der Massnahmen, ihre Durchsetzung, die Kontrolle und das Monitoring müssen in der Verantwortung des Bundes liegen.