Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 71 Seiten

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4 Das Bundesamt für Landwirtschaft ergreift im Einvernehmen mit

den landwirtschaftlichen Organisationen die Branchenorganisationen risikobasiert abgestufte Massnahmen und ist für deren Wirkung und Kontrolle verantwortlich und erstatten dem Bund regelmässig Bericht über die Art und Wirkung der von ihnen getroffenen Massnahmen.

 SAB: Die Branchenorganisationen Kantone ergreifen risikobasiert abgestufte Massnahmen und erstatten dem Bund regelmässig Bericht ü ber die Art und Wirkung der von ihnen getroffenen Massnahmen

 AGRIDEA: Die Branchen können eine wichtige Rolle haben bei der Erarbeitung von Richtlinien für die Verwendung von PSM, wie es beispielsweise der Fall ist beim Schweizerischen Obstverband bei der Erarbeitung der SAIO-Richtlinien.

Die AGRIDEA ist aber der Meinung, dass die Durchsetzung der Massnahmen nur durch die zuständigen Organe bei Bund und Kanton erfolgen kann. Ebenfalls sollte die Berichterstattung über die Wirkung der Massnahmen durch den Bund oder durch eine unabhängige und qualifizierte Organisation erfolgen.

4Die Branchenorganisationen ergreifen risikobasiert abgestufte Massnahmen und erstatten dem Bund regelmässig Bericht über die Art und Wirkung der von ihnen getroffenen Massnahmen

Ablehnung ZH, AI, JU SBV, LBV, SMP, swiss

Tabac, Swisscoffel, CH Gemeinden,

Agora, BDW, CNAV, CP

Argumente ZH:

 Die Branchen können ohne umfassende Rechtsgrundlagen die flächendeckende Durchsetzung der Massnahmen nicht sicherstellen. Dies ist allenfalls für gewisse Labels (durch den Ausschluss von nicht willigen Mitgliedern) umsetzbar.

 Die relevanten Massnahmen zur PSM- und Risikoreduktion sind bereits bekannt: Mit dem NAP PSM (51 Massnahmen), zahlreichen kantonalen PSM-Projekten und dem neuen AP22+ mit seinem umfassenden PSM- Massnahmenpaket liegen die wichtigsten und wissenschaftlich relevanten Massnahmen auf dem Tisch. Es würde die Branchen und die Betriebe überfordern, neben den bereits zahlreichen laufenden Aktivitäten zusätzliche eigene Massnahmen zu definieren, umzusetzen und zu überwachen.

 Der Aufbau eines eigenen Monitorings zur Erfolgskontrolle von eigenen Massnahmen ist für einzelne Branchen kaum umsetzbar. Bereits heute ist es anspruchsvoll, Messergebnisse den einzelnen Massnahmen zuzuordnen.

 Die Erarbeitung der Massnahmen, ihre Durchsetzung, die Kontrolle und das Monitoring müssen in der Verantwortung des Bundes liegen.

 Eine Mitarbeit der Branchen bei der Ausarbeitung von Massnahmen und die Unterstützung bei der Umsetzung ist richtig und wichtig.

 JU: Die Definition der Branchenorganisationen ist nicht präzise und lässt zu viel Interpretationsspielraum zu bzw. ist zu vage. Es ist schwer zu verstehen, wer tätig werden muss. Andererseits fehlt diesen Institutionen eindeutig die rechtliche Grundlage zur Durchsetzung von Entscheiden, um wirksam handeln zu können. Es obliegt den Behörden, die Massnahmen in enger Absprache mit den Fachleuten des Agrarsektors festzulegen. Die Branchenorganisationen spielen während der Phase der Kommunikation und der Empfehlung von guter landwirtschaftlicher Praxis eindeutig eine wichtige Rolle, können aber nicht an die Stelle der Behörden treten.