Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/5: Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden · 71 Seiten

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schwemmung bis zur Forschung nach schädlings- und krankheitsresistenten Pflanzensorten und Wirkstoffen mit geringsten Rückständen in der Umwelt wie in den Lebensmitteln.

Art. 6b Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

4 Die Branchenorganisationen ergreifen risikobasiert abgestufte Massnahmen und erstatten dem Bund regelmässig Bericht über die Art und Wirkung der von ihnen getroffenen Massnahmen.

Kantone Parteien Organisationen

Zustimmung FDP ENHK

Bemerkungen

 FDP: Die Einbindung der Branche wird sehr begrüsst. Diese sollte aber nach deren Fähigkeiten ausgerichtet werden. Die öffentliche Hand trägt die Verantwortung, dass die Massnahmen auch durchgesetzt werden.

 ENHK: Es ist sinnvoll, dass dort Massnahmen ergriffen werden sollen, wo die grössten Risiken bestehen. Dies wird mit der Formulierung "Risikobasierte abgestufte Massnahmen" festgelegt.

Zustimmung mit Al- BPUK/LDK; ZH, BE, EVP, GLP, GPS, SPS WWF, Greenpeace, ternativen LU, UR, SZ, OW, GL, Pro Natura, IP-Suisse,

SO, BL, AR, SG, GR, Bio Suisse, IGAS, IG AG, TG, TI, VD, VS D, Bioterra CH, BirdLife, AWBR, Vision Lw., fial, economiesuisse, SFV, SGB, svu, VSA

Alternativen

 BPUK/LDK; ZH, LU, UR, OW, GL, SO, AR, SG, GR, AG, TG, TI, VS;

GPS, EVP, SPS, GLP; WWF, Greenpeace, Pro Natura, Bio Suisse, IG D, IGAS, Bioterra CH, BirdLife, AWBR, Vision Lw., IP-Suisse, IGAS, VSA, SFV, SGB, svu, AWBR:

Mit jährlicher Berichterstattung ergänzen. So kann der Bundesrat die Berichterstattung auf einen bestimmten Zeitpunkt einfordern. Damit der Bundesrat vor Ablauf der Frist (2027) die erforderlichen Massnahmen treffen kann, muss ein Trend erkennbar sein. Insofern ist eine jährliche Berichterstattung sinnvoll.

 BE: Unterstützung des Minderheitsantrags.

Minderheitsantrag ist klarer formuliert als derjenige der Mehrheit. Auch lässt diese Formulierung die Möglichkeit zu, differenzierte und risikoadäquate Massnahmen zu ergreifen.

 BL: Es ist zu prüfen, ob analog zu den PSM wichtige Organisationen im Bereich der BP ebenfalls zu Massnahmen der Risikominderung verpflichtet werden können.

Den Einbezug der Branchen halten wir für zweckmässig. Allerdings weisen wir darauf hin, dass etliche zu den gemäss erläuterndem Bericht aufgeführten Verbänden zugehörigen Betriebe keine Verwender von PSM, aber Verwender von BP sind (z. B. Bereiche Schädlingsbekämpfung,

Bau- und Fassadenschutz, Verwender von Holzschutzmitteln und Bootsanstrichen).

 SZ: Unterstützung des Minderheitsantrags.

Dass dort Massnahmen ergriffen werden sollen, wo die Risiken am höchsten sind, ist plausibel. Da aufgrund von Dritteinflüssen möglicherweise Massnahmen aber nicht ergriffen werden können, sollte die Massnahmenergreifung nicht nur «risikobasiert» erfolgen.