Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/55: Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation · 48 Seiten

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Kommando Operationen ist die funktionale Vereinigung von Ausbildungs- und Führungskomponente in der Berufs- und der Milizstruktur. Das KSK als Mittel der ersten Stunde muss integral und durchgängig von einem zuständigen Kommandanten geführt werden. Eine Doppelunterstellung verkompliziert die Führung und wiederspricht der Ökonomie der Kräfte.

Damit wird ein modernes und polyvalentes Instrument geschaffen, das wesentliche Beiträge zur Wahrung der nationalen lnteressen in allen Lagen erbringen kann.

Art. 2 Bst. c und cbis

Durch die Bildung eines Kommandos Unterstützung können keine Optimierungsmöglichkeiten für die LBA und die FUB erzielt werden. Die beiden betroffenen Organisationseinheiten und deren Prozesse funktionieren gut und werden kontinuierlich verbessert. Es soll deshalb auf die Bildung eines Unterstützungskommandos verzichtet werden, wie dies auch die von den eidgenössischen Räten angenommene «Motion 19.3427 Verzicht auf die unnötige Bildung eines Unterstützungskommandos in der Armee» fordert.

Als Konsequenz der steigenden Bedrohungen im Cyberraum, der raschen Technologieentwicklung im IKT-Umfeld, der fortlaufend steigend und sich vernetzenden Digitalisierung der Armee sowie den Anforderungen aus den beiden Berichten «Luftverteidigung der Zukunft» (2017) und «Zukunft der Bodentruppen» (2019), muss sich die FUB weiterentwickeln. Nur so können die Bedürfnisse der Armee an eine zeitverzugslose, integrale Lageverfolgung und Führung auch in Zukunft robust, sicher und in allen Lagen erfüllt werden. Voraussetzung dazu ist eine einheitliche, sichere IT-Architektur sowie standardisierte IT-Anwendungen, um einsatzrelevante Daten sicher und unmittelbar armeeweit zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck soll die FUB von einer breit gefächerten Unterstützungsorganisation in ein einsatzorientiertes, militärisches Kommando weiterentwickelt werden, das die Armee befähigt, in allen Lagen den notwendigen Wissens- und Entscheidvorsprung zu erreichen. Das Kommando Cyber verantwortet als Bundesamt im Gesamtrahmen des Leistungsprofils der Armee permanent und aus dem Stand Schlüsselfähigkeiten in den Bereichen Lagebild, Cyber bzw. Cyberabwehr, IKT-Leistungen, Führungsunterstützung und elektronische Kriegführung. Die Fähigkeit der Armee zur subsidiären Unterstützung und zur Zusammenarbeit mit Partnern wird durch diese Weiterentwicklung weiter ausgebaut. Die Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee soll deshalb im Rahmen der laufenden Revision entsprechend angepasst werden.

Art. 6a Übergangsbestimmung zur Änderung vom …

Die FUB befindet sich bis Ende 2022 in einem Anpassungsprozess, der erst in den kommenden Jahren abgeschlossen sein wird. Auf dieser Basis soll sie unmittelbar in ein Kommando Cyber weiterentwickelt werden, wobei diese Weiterentwicklung erst ab 2024 stattfinden kann, wenn der aktuelle Anpassungsprozess abgeschlossen ist. Mit einer Übergangsbestimmung soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, diesen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.