Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/55: Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation · 48 Seiten

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Verteidigung in den meisten Fällen keine Kenntnis über hängige Strafverfahren hat. Um konstant über laufende Strafverfahren informiert zu sein, müssten Online-Abfragen regelmässig wiederholt werden. Dies lässt sich nicht mit vernünftigem Aufwand für den gesamten Personalbestand der Armee durchführen. Eine proaktive Meldung lässt sich somit zielgerichteter verarbeiten.

Gemäss Artikel 59 Absatz 2 StReG dient das erwähnte Register der Gruppe Verteidigung der Prüfung einer Nichtrekrutierung oder einer Zulassung zur Rekrutierung, eines Ausschlusses aus der Armee oder einer Wiederzulassung zur Armee, einer Degradation oder der Eignung für eine Beförderung oder Ernennung und für die Prüfung von Hinderungsgründen für die Überlassung der persönlichen Waffe. Diese Aufgaben können nur dann richtig wahrgenommen werden, wenn der Gruppe Verteidigung auch die hängigen Strafverfahren gemeldet werden. Dazu soll nun in Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe e StReG eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Durch die Erweiterung der aktiven Meldepflicht auf hängige Strafuntersuchungen wird sichergestellt, dass die Gruppe Verteidigung nach Kenntnisnahme und Vornahme einer Risikobeurteilung schneller als bisher vorsorgliche Massnahmen in die Wege leiten kann. Weil der Führungsstab der Armee mit der WEA nicht mehr die zuständige Behörde ist, wird neu die Gruppe Verteidigung aufgeführt.

5.2 Verordnung über die Organisation der Armee

Art. 2 Bst. b Ziff. 5

Die Luftwaffenstruktur muss den besonderen Bedürfnissen bei der Führung von Aktionen im Luftraum Rechnung tragen. Entgegen der Regelung in der Armeeorganisation (Artikel 2 AO) wurde das Kommando Einsatz aufgelöst und der Lehrverband Fliegerabwehr 33 wurde nicht mit dem Lehrverband Führungsunterstützung 30 fusioniert, sondern verblieb – dem Kommando der Luftwaffe direkt unterstellt – bei der Luftwaffe.

Der Schutz des Luftraums soll weiterhin über alle Lagen integral durch die Luftwaffe gewährleistet werden können. Alle Truppenkörper der bodengestützten Luftverteidigung werden durch den Lehrverband Fliegerabwehr geführt, der in Bodluv-Brigade 33 umbenannt werden soll. Alle Truppenkörper der Luftwaffennachrichtenabteilung und mobilen Luftwaffenradarabteilung werden durch die Luftwaffen-Ausbildungs- und -Trainingsbrigade geführt, die aus Analogiegründen in Fliegerbrigade 31 umbenannt werden soll. Der Grundausbildungsdienst und der Fortbildungsdienst der Fliegerabwehrverbände erfolgt in der Bodluv-Brigade, die Ausbildungsdienste der übrigen Verbände in der Fliegerbrigade, die Weiterausbildung der Offiziere in einer gemeinsamen Luftwaffenoffiziersschule. Die Operationszentrale der Luftwaffe und die Flugplatzkommandos bleiben dem Kommandant Luftwaffe direkt unterstellt.

Art. 2 Bst. b Ziff. 2 und 7

Die Unterstellung des Kommando Spezialkräfte (KSK) unter das Heer wurde bereits bei der Konzeptionierung der WEA und in der Vorberatung der sicherheitspolitischen Kommissionen kontrovers diskutiert. Der Hauptgrund für die im Rahmen der Übergangsbestimmungen getestete und nun beantragte direkte Unterstellung beim