Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/55: Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation · 48 Seiten

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Empfehlungen im Bereich des Menschenrechtsschutzes in Einklang und sind mit diesen kompatibel. Sie sind mit den bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar und schaffen keine neuen Verpflichtungen gegenüber anderen Staaten oder internationalen Organisationen.

4 Grundzüge der Vorlage

4.1 Die beantragte Neuregelung

4.1.1 Strukturen der Armee und der Militärverwaltung

Armeeorganisation

Mit der WEA wurde die Armee in drei Bereiche gegliedert (Art. 2 AO): Ein Kommando Operationen, ein Kommando Ausbildung und ein Unterstützungsbereich mit der Führungsunterstützungsbasis (FUB) und der Logistikbasis der Armee (LBA). Die grossen Verbände, d. h. die Luftwaffe, die Territorialdivisionen, das Heer mit den mechanisierten Brigaden und die Militärpolizei, wurden dem Kommando Operationen unterstellt; die Lehrverbände zusammen mit der Höheren Kaderausbildung dem Kommando Ausbildung. Die FUB und die LBA blieben dem Chef der Armee vorläufig direktunterstellt; die Bildung eines Unterstützungskommandos wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, weil die dazu erforderlichen Projektarbeiten 2018 noch nicht abgeschlossen waren.

Durch die Neugliederung konnten die Abläufe grundsätzlich vereinfacht und gestrafft werden. Die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen wurden neu zugewiesen und die Prozesse sind mittlerweile grossmehrheitlich eingespielt. In Teilbereichen sind die in der AO umschriebenen Unterstellungen allerdings mit Nachteilen verbunden, wie sich in der Praxis gezeigt hat. Diese sollen mit der vorgesehenen Revision beseitigt werden. Davon betroffen sind die Unterstellung des Kommandos Spezialkräfte, die interne Gliederung der Luftwaffe, die Zusammenfassung der FUB und LBA in einem Unterstützungskommando und die Weiterentwicklung der FUB in ein Kommando Cyber.

Kommando Spezialkräfte

Das Kommando Spezialkräfte (KSK) umfasst sowohl Berufsformationen, nämlich das Armee-Aufklärungsdetachement und das Militärpolizei-Spezialdetachement, als auch Milizverbände, nämlich ein Stabsbataillon, zwei Grenadierbataillone und eine Fallschirmaufklärerkompanie sowie die beiden teilprofessionellen Organisationseinheiten Stab KSK und Ausbildungszentrum Spezialkräfte. Einsätze von Spezialeinheiten werden immer auf Stufe Armee geplant und geführt; die zuständigen politischen Behörden veranlassen den Einsatz in der Regel direkt, insbesondere denjenigen von Berufselementen im In- und Ausland.

Mit der WEA wurde das KSK, das zuvor dem Führungsstab der Armee unterstand, organisch dem Heer unterstellt. Dadurch sollten vor allem Synergien beim gemeinsamen Training von Spezialkräften mit mechanisierten Verbänden nutzbar gemacht werden. Bereits die Botschaft zur WEA hielt aber fest, dass die Einsätze von Spezialkräften – trotz ihrer Unterstellung unter das Heer – stets vom Kommando Operationen geführt werden. Dieses Einsatzunterstellungsverhältnis hat sich auch nach der Umsetzung der WEA bewährt. Entsprechend hat sich gezeigt, dass eine direkte