Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/55: Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation · 48 Seiten

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nicht nur Einsätze, sondern auch die Grund- und Weiterausbildung: Die Grundausbildung von Soldaten und Kadern der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen wird künftig in den beiden Luftwaffenbrigaden erfolgen (unter anderem in einer neuen gemeinsamen Luftwaffen-Offiziersschule), die Wiederholungskurse der Bataillone und Abteilung ebenfalls. Für die Weiterausbildung der Jet- und Helikopterstaffeln und der erforderlichen Supportverbände auf den Flugplätzen bleiben die Flugplatzkommandos zuständig.

Verzicht auf die Bildung eines Unterstützungskommandos

Mit der Motion 19.3427 «Verzicht auf die unnötige Bildung eines Unterstützungskommandos in der Armee» der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei vom 7. Mai 2019 wurde der Bundesrat beauftragt, auf die Bildung eines Unterstützungskommandos und damit die Zusammenlegung von FUB und LBA zu verzichten. Ein Mehrwert dieser weitreichenden Reorganisation und Ausweitung der Bürokratie im VBS sei aus heutiger Sicht nicht mehr ersichtlich.

Der Bundesrat hat am 14. August 2019 beantragt, die eingereichte Motion anzunehmen. Durch die Bildung eines Kommandos Unterstützung können zum jetzigen Zeitpunkt keine Optimierungsmöglichkeiten gegenüber der aktuellen Organisation erzielt werden. Die betroffenen Organisationseinheiten sowie deren Prozesse funktionieren gut und werden kontinuierlich verbessert. Hingegen hat sich gezeigt, dass mit der Bildung eines Unterstützungskommandos das grösste Bundesamt innerhalb der Bundesverwaltung geschaffen würde, mit beinahe 4000 Vollzeitstellenäquivalenten. Das Synergiepotenzial zwischen den beiden Verwaltungseinheiten FUB und LBA wäre gering; dafür wäre es sehr komplex, beide Organisationen gemeinsam zu führen.

Der Nationalrat hat die Motion am 27. September 2019 angenommen, der Ständerat am 16. Juni 2020. Die Annahme der Motion bedingt, dass die AO im Rahmen der laufenden Revision entsprechend angepasst wird. An der aktuellen Organisation innerhalb der Gruppe Verteidigung ändert sich hingegen nichts, da die LBA und die FUB erst in einem weiteren Schritt, bis zum Ende der WEA-Übergangsfrist, also Ende 2022, unter das gemeinsame Kommando überführt werden sollten.

Weiterentwicklung der FUB in ein Kommando Cyber

Die Digitalisierung und die damit einhergehende Modernisierung und Vernetzung sämtlicher IKT-Systeme der Militärverwaltung und der Armee schreiten rasch voran. Die Anforderungen aus der vorgesehenen Erneuerung der Kampfflugzeugflotte, der bodengestützten Luftverteidigung und der Bodensysteme zeigen, wie zentral die Vernetzung der Systeme ist. Künftig geht es darum, die Mittel der Armee auf der Grundlage genauer, vernetzter Informationen präzis einsetzen zu können. Voraussetzung dazu ist ein digitalisierter, flexibler und dadurch schneller Verbund von Sensoren, Kommandanten und Wirkmitteln. Diese Entwicklung stellt hohe Anforderungen an eine einheitliche IT-Architektur und zwingt zu standardisierten IT-Anwendungen in der Armee und der Militärverwaltung. Zudem steigen durch die umfassende Vernetzung die Herausforderungen bezüglich Cyber-Schutz deutlich an.

Cyber-Bedrohungen werden immer vielfältiger. Seit 2016 hat die Anzahl technisch hochstehender, gezielter Cyberangriffe auf strategisch relevante Ziele stark zugenommen. Als Beispiel können grossflächige Cyberangriffe auf internationale IT-Dienstleister genannt werden, über deren Netzwerke die Angreifer unbemerkt