Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/57: Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG) · 80 Seiten
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mit der Studie zur Regulierungsfolgeabschätzung (RFA)16 verbundenen Befragung der verschiedenen Anspruchsgruppen eingebracht. Auf die Ergebnisse der RFA wird im Kapitel 5 im Detail eingegangen. Konkret handelt es sich um die Abschaffung des Schweizer Patents, die Einführung eines Gebrauchsmusters anstelle des heutigen Schweizer Patents sowie die Einführung der Vollprüfung in Kombination mit einer internationalen Auslagerung der Prüfung gewisser Sektoren und/oder Fachgebiete.
1.2.1 Status quo
Das bestehende Schweizer Patentsystem hat sich bewährt. Der Grossteil der in der Schweiz gültigen Patente kommt als vollständig geprüfte EP ins Schweizer Register. Als günstige Alternative steht das nicht vollständig geprüfte, aber günstige Schweizer Patent zur Verfügung.
– Vorteile: Es entstehen für alle Beteiligten keine Umstellungskosten.
– Nachteile: Es wird die Möglichkeit verpasst, das bestehende System zu opti-
mieren und so dessen Kosten/Nutzen-Verhältnis zu verbessern. Der Auftrag des Parlaments wird nicht umgesetzt (eine für Benutzerinnen und Benutzer attraktive, internationalen Standards entsprechende Patentprüfung vorzusehen, ein effizientes und kostengünstiges Einspruchs- und Beschwerdeverfahren zu gewährleisten sowie ein inhaltlich ungeprüftes Gebrauchsmuster einzuführen).
1.2.2 Abschaffung des Schweizer Patents
Mit einer Abschaffung des Schweizer Patents gäbe es fortan keine Möglichkeit mehr, in der Schweiz ein nationales Patent anzumelden und zu registrieren. Alle Patente, die in der Schweiz geschützt wären, kämen via das EPA als EP ins Schweizer Register. Als Variante stünde eine internationale (PCT)Anmeldung zur Verfügung, für die das EPA Bestimmungsamt ist (dies wird als Euro-PCT-Anmeldung bezeichnet). Dieser Weg ist vor allem für Unternehmen interessant, die auch ausserhalb Europas effizient Patente anmelden möchten.
– Vorteile: Im Vergleich zum Status quo wird die Rechtssicherheit gesteigert. Die
neuen Patente sind allesamt vollgeprüft und auch das Einspruchsverfahren ist (vor dem EPA) vereinheitlicht. Rund 95 Prozent der Patente mit Schutzwirkung in der Schweiz werden bereits vom EPA erteilt.
– Nachteile: Die Möglichkeit einer günstigen und schnellen Alternative zu einem
EP, wie das bestehende nationale Schweizer Patent oder das geplante Gebrauchsmuster, fällt weg. Das heisst, die in der Motion Hefti erhobene Forderung der Wirtschaft wird nicht umgesetzt. Zudem wird die Schweiz abhängig von den künftigen Entwicklungen am EPA.
1.2.3 Einführung eines Gebrauchsmusters anstelle des heutigen Schweizer Patents
Das heutige Schweizer Patent ist international mit einem Gebrauchsmuster vergleichbar (weil nicht auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit hin geprüft). Um diesem teilgeprüften Schutzrecht nicht denselben rechtlichen Status zu gewähren,
16 Vgl. Polynomics (forthcoming): Regulierungsfolgenabschätzung zur Patentrechtsreform aufgrund der Motion Hefti 19.3228 «Für ein zeitgemässes Schweizer Patent». Bern: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum.