Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/57: Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG) · 80 Seiten
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sowohl mit dem Patent konfrontierte Dritte als auch Patentinhaberinnen und Patentinhaber nicht über eine verlässliche Aussage zur Rechtsbeständigkeit eines Schweizer Patents verfügen. Die Vollprüfung führt zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Patentinhaberinnen und Patentinhaber sowie für Dritte.
Die von Patenten betroffenen Wirtschaftsakteurinnen und Wirtschaftsakteure werden nicht mehr durch sogenannte «Junk Patents» behindert. «Junk Patents» sind Patente, welche die materiellen Schutzvoraussetzungen nicht erfüllen. Diese Änderung ist vor allem für Einzelerfinderinnen und Einzelerfinder oder KMU vorteilhaft. Denn sie haben oft nicht die professionelle patentanwaltliche Infrastruktur eines grossen Unternehmens zur Verfügung; mit der Folge, dass sie kaum beurteilen können, ob ein gegen sie angerufenes Patent ein «Junk Patent» ist oder nicht. Eine IGE-interne Studie hat ergeben, dass mindestens 50 Prozent der geltenden Schweizer Patente keine neuen Ideen enthalten und über 80 Prozent zumindest präzisiert (eingeschränkt) werden müssten. Nur wenige dieser Patente würden also einer richterlichen Überprüfung standhalten. Trotz dieser inhaltlichen Mängel haben Schweizer Patente auf dem Markt zunächst dieselben Rechtswirkungen wie ein vollgeprüftes EP, das heisst, sie können (unberechtigterweise) zur Behinderung von Konkurrenten eingesetzt werden.
Eine Angleichung der Patentprüfung an das EPÜ-System und an die Systeme unserer Nachbarländer erhöht zudem die Rechtssicherheit im europäischen Raum.
– Einführung eines neuen Schutzrechts als Alternative zum vollgeprüften Patent: Ein vollgeprüftes Patent ist nicht in jeder Situation attraktiv. Deshalb führt die Revision parallel ein ungeprüftes Gebrauchsmuster ein. Das im Ausland oft als «kleines Patent» bezeichnete Gebrauchsmuster soll Fälle abdecken, in denen Interessierte aus Zeitgründen oder Kostenüberlegungen ihre Erfindungen nicht mit einem vollgeprüften Patent schützen können oder wollen.
Zu den Kosten des heute existierenden, nicht vollgeprüften Schweizer Patents soll ein ungeprüftes Gebrauchsmuster mit reduzierter Schutzdauer zur Verfügung stehen. Der Vorteil dieser Ergänzung zum neu vollgeprüften Patent besteht darin, dass daran Interessierten ein mit dem heutigen Schutztitel vergleichbares Erfindungsschutzsystem verbleibt. KMU sowie Erfinderinnen und Erfinder, für welche die Patentvollprüfung zu schwerfällig, langwierig und kostspielig ist, erhalten wie bisher schnell und kostengünstig Schutz.
Ein internationaler Vergleich zeigt, dass verschiedene Länder ein duales Schutzsystem bestehend aus Patent und Gebrauchsmuster nutzen (so z.B. Deutschland, Frankreich oder Südkorea). Die vorgeschlagene Regelung übernimmt jedoch nicht einfach unbesehen ausländische Modelle. Die Revision hat das Ziel, den hiesigen Erfinderinnen und Erfindern sowie Unternehmen eine schnelle und kostengünstige Alternative zum vollgeprüften Patent zu bieten, die den schweizerischen Gegebenheiten und den Bedürfnissen der Schweizer Anmelderinnen und Anmelder Rechnung trägt. Zudem soll die Kompatibilität mit ausländischen Systemen sichergestellt werden, das heisst, der Schutz soll über die relevanten Staatsverträge auf diejenigen Länder ausgedehnt werden können, die das Gebrauchsmuster ebenfalls kennen.