Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/57: Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG) · 80 Seiten
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1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 29. Januar 202030 zur Legislaturplanung 2019–2023 noch im Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012 XX.XX.202031 über die Legislaturplanung 2019–2023 angekündigt. Auch in den Jahreszielen 2020 des Bundesrates ist die Vorlage nicht erwähnt. Dies hängt damit zusammen, dass sich die Vorlage auf die Motion Hefti stützt. Diese ist vom Nationalrat als Zweitrat erst am 12. Dezember 2019 angenommen worden. Demgegenüber hat der Bundesrat seine Ziele für die Legislaturplanung bereits am 22. Mai 2019 verabschiedet. Die Arbeiten zur Vorlage wurden nach Abschluss dieser Planung aufgenommen. Dennoch entspricht die Vorlage dem Ziel 332 der Leitlinie 1. Die zukunftsorientierte Ausrichtung des Patentrechts auf die Bedürfnisse der Gesamtwirtschaft ist wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz, die unter anderem auf Innovationen basiert. Mit der Vorlage wird das Patentrecht so modernisiert, dass es Schweizer Innovatorinnen und Innovatoren ein den internationalen Standards entsprechendes Patentprüfungsverfahren zur Verfügung stellt und so für innovationsfördernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen sorgt.
1.4 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
Die Motion Hefti beauftragt den Bundesrat, einen Gesetzesentwurf zur Revision des Schweizer Patentrechts vorzulegen. Dieser Entwurf soll insbesondere eine für Benutzerinnen und Benutzer attraktive Patentprüfung, welche internationalen Standards entspricht, sowie ein effizientes und kostengünstiges Einspruchs- und Beschwerdeverfahren vorsehen. Zudem soll ein inhaltlich ungeprüftes Gebrauchsmuster eingeführt werden. Der Vorstoss wurde am 21. März 2019 im Ständerrat eingereicht. Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme vom 29. Mai 2019 die Annahme der Motion. Er begründete die Annahme damit, dass sich das Schweizer Patentsystem in der Praxis grundsätzlich bewährt habe. Mit der Umsetzung der in der Motion vorgeschlagenen Massnahmen könne sich die Schweiz jedoch den Systemen der anderen Staaten angleichen. Bei einem vollgeprüften Patent würden die Hürden und Kosten für die Patentierung zwar höher, gleichzeitig erhöhte sich aber auch dessen Wert. Für diejenigen Benutzerinnen und Benutzer, die diese Vorteile nicht nutzen wollen, stehe als Alternative zum heutigen, teilgeprüften Patent künftig das Gebrauchsmuster zur Verfügung. Der Ständerat nahm die Motion am 4. Juni 2019 an. Der Nationalrat stimmte ihr am 12. Dezember 2019 zu.
Der vorliegende Vorschlag setzt die Motion Hefti um. Der Bundesrat beantragt, die Motion 19.3228 «Für ein zeitgemässes Schweizer Patent» abzuschreiben. Der vorliegende Vorentwurf erfüllt die damit verfolgten Ziele.
30 BBl 2020 1777
31 BBl 2020 XXXX
32 «Die Schweiz sorgt für bestmögliche stabile sowie innovationsfördernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen im digitalen Zeitalter und fördert das inländische Arbeitskräftepotenzial».