Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/67: Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) · 51 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 47Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuternder Bericht zum «Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz»
4.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Das BEKJ hat wenige unmittelbare Auswirkung auf die Gesellschaft.
Für Personen, die dem Obligatorium nicht unterstehen, ändert sich am bisherigen Ablauf in der Justiz nichts. Diese Personen können weiterhin mit Gerichten und Behörden auf dem postalischen Weg kommunizieren. Neu ist allerdings, dass ihnen ebenfalls die Möglichkeit gegeben wird, auf einfache und sichere Weise mit Gerichten und Behörden zu kommunizieren und so auch von den Vorteilen des elektronischen Rechtsverkehrs zu profitieren. Der diesbezügliche Entscheid liegt bei den jeweiligen Personen selbst.
Für die professionellen Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender führt das Obligatorium dazu, dass sie zukünftig nur noch elektronisch mit Gerichten und Behörden kommunizieren dürfen. Ebenfalls müssen diese Personen die Rechtsschriften und Beilagen in digitaler Form einreichen. Ein Mehraufwand für die professionellen Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender ist durch die Einreichung in digitaler Form nicht ersichtlich:
- Situation heute: Die professionellen Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender verfassen
ihre Rechtsschriften elektronisch am Computer. Danach werden sie (mehrfach55) ausgedruckt und unterzeichnet. Ebenfalls erhalten die professionellen Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender von ihren Kundinnen und Kunden Dokumente, welche als Beweismittel eingereicht werden. Diese Dokumente werden (mehrfach) kopiert oder eingescannt und danach (mehrfach) wieder ausgedruckt. Zuletzt werden Rechtsschriften und Beilagen in einen Umschlag verpackt, frankiert und der Post übergeben.
- Situation zukünftig: Die professionellen Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender ver-
fassen ihre Rechtsschriften weiterhin elektronisch am Computer. Anstelle die Rechtsschriften (mehrfach) auszudrucken, reicht die Umwandlung in ein von der Plattform akzeptiertes Format. Gängige Textverarbeitungsprogramme können direkt auf Knopfdruck eine solche Umwandlung vornehmen, bspw. in ein PDF-Dokument. Von den Kundinnen und Kunden übergebene Dokumente werden nicht mehr (mehrfach) kopiert, sondern ein einziges Mal eingescannt, sofern diese nicht schon in elektronischer Form vorliegen. Die Zusammenstellung der Rechtsschrift und Beilagen erfolgt ebenfalls elektronisch am Computer. Ist alles zusammengestellt, dann authentifizieren sie sich an der Plattform und laden die Dokumente hoch. Aufgrund der bereit gestellten Programmierschnittstelle können die professionellen Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender dies allenfalls auch direkt aus ihrer Fachapplikation erledigen.
Mit der Schaffung der Plattform präsentiert sich auch die Schweizer Justiz als modern. Durch die elektronische Akte wird die Zusammenarbeitsfähigkeit gesteigert und Verfahren beschleunigt. Dies ist geeignet, das Vertrauen in die Schweizer Justiz zu fördern.
4.5 Auswirkungen auf die Umwelt
Die Vorlage hat keine direkten Auswirkungen auf die Umwelt. Grundsätzlich sollte ein vermehrter Wechsel von physischer zu elektronischer Abwicklung von Geschäften per Saldo Ressourcen einsparen und sich entsprechend vorteilhaft für die Umwelt auswirken.
55 Je nach Verfahren muss 1 Exemplar für das Gericht und noch 1 Exemplar für jede andere am Verfahren beteiligte Person eingereicht werden.