Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/67: Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) · 51 Seiten
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Erläuternder Bericht zum «Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz»
BEKJ sowie den Anpassungen in den Verfahrensgesetzen wird direkt in die kantonale Organisation eingegriffen. So müssen die Akten zukünftig elektronisch geführt werden und es besteht ein Obligatorium zur Benutzung der Plattform. Aufgrund der Pflicht zur elektronischen Aktenführung werden in Papierform eingereichte Dokumente in elektronische Akten gewandelt werden müssen.
– Um effizient rein elektronisch arbeiten zu können, müssen auch die Arbeitsplätze entspre-
chend ausgestattet werden. Die Computer müssen leistungsfähig genug sein um die elektronische Akte zu bearbeiten. Es müssen genügend grosse Bildschirme bereitgestellt werden, um in der elektronischen Akte zu navigieren und die einzelnen Dokumente betrachten zu können. Darüber hinaus erfordert das lange Arbeiten am Computer und Bildschirm eine entsprechende ergonomische Einrichtung es Arbeitsplatzes.
– Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen auf die neuen Prozesse geschult werden.
– Durch die Gründung der Körperschaft sowie Beteiligung an den Kosten für den Aufbau,
Betrieb und Weiterentwicklung der Plattform entsteht auch ein finanzieller Aufwand für die Kantone. Dies wurde bereits vorangehend in Ziffer 2.2.2.2 erläutert.
– Die Kantone werden ihre Gerichtsverfassungs- oder -organisationsgesetze anpassen müs-
sen, da das Unterschriftserfordernis bei der elektronischen Übermittlung wegfällt und die Übermittlungen durch beliebige Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in den jeweiligen Organisationen vorgenommen werden kann. Die Vorlage selber enthält keine Vorschriften auf, wer zukünftig Verfügungen, Entscheide, Urteile und andere Mitteilung an die Plattform für die Zustellung übermitteln oder abrufen darf.
Die Vorlage hat keine spezifischen Auswirkungen auf Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete.
4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen durch die Einführung des Obligatoriums für die elektronische Kommunikation in der Justiz lassen sich naturgemäss, wenn überhaupt, nur schwer erfassen. Wie der Bundesrat bereits bei der Schaffung der schweizerischen ZPO ausgeführt hat, trägt eine effiziente Rechtspflege zur wirtschaftlichen Prosperität und damit letztlich auch zu verbesserter Lebensqualität bei.
Sichere und geregelte Verhältnisse auch im Cyberraum tragen wesentlich zur Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz und zu seiner Wettbewerbsfähigkeit bei. Der Bundesrat verfolgt das Ziel, auf Seiten des Staates die Beiträge zu leisten, die es für einen erfolgreichen Übergang der Schweiz in die Informationsgesellschaft braucht. Er hat dazu zahlreiche Massnahmen beschlossen, die meist entweder die Anpassung des gesetzlichen Rahmens oder die Bereitstellung von Infrastruktur-Elementen betrafen. Dazu gehören beispielsweise das ZertES oder die Schaffung von einheitlichen Personen- und Unternehmens-Identifikationsnummern und der entsprechenden Register. Mit dem BEKJ geht der Bundesrat nun noch einen Schritt weiter, in dem zukünftig die Gerichte, Behörden sowie professionelle Rechtsanwender einem Obligatorium für den elektronischen Rechtsverkehr unterworfen werden. Dazu wird eine sichere und einfach zu benutzende Plattform geschafften, deren Benutzung auch attraktiv sein wird für Personen und Unternehmen, die dem Obligatorium nicht unterstehen. Mit dieser Plattform können Verfahren vollständig elektronisch und damit effizienter abgewickelt werden, was eine effiziente Rechtspflege begünstigt.