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Vernehmlassung 2020/71: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) · 41 Seiten
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III
Die Aufhebung und Änderung anderer Erlasse werden im Anhang geregelt.
IV
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
xxx Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident:
Der Bundeskanzler: