Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/71: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) · 139 Seiten

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Für die EL werden die geplanten Anpassungen bei der Invaliditätsbemessung bei Frühinvaliden Einsparungen in der Höhe von rund 3 Millionen Franken zur Folge haben.

4.4 Auswirkungen auf Kantone

Die Auswirkungen der Aktualisierung der Geburtsgebrechen-Liste wurden in der Botschaft zur WE IV nicht aufgezeigt, da die diesbezüglichen Arbeiten noch ausstehend waren. Weil sich die Kantone zu 55 Prozent an den Kosten für stationäre Massnahmen beteiligen, werden sich infolge der vorgeschlagenen Anpassung der Geburtsgebrechen-Liste Einsparungen für die Kantone von rund 9 Millionen Franken pro Jahr ergeben.

4.5 Ergebnis des RFA Quick-Checks

Der Quick-Check zur Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) hat gezeigt, dass die auf Gesetzesstufe beschlossenen und in den vorliegenden Verordnungen konkretisierten Massnahmen für die Unternehmen und Betriebe keine Auswirkungen haben oder eine administrative und finanzielle Erleichterung bedeuten. Die Vorlage hat weder für bestimmte Branchen besondere Auswirkungen noch schafft sie neue oder stärkere Handlungspflichten für Unternehmen. Es werden keine Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft erwartet. Die finanziellen Auswirkungen dieser Vorlage weichen nur geringfügig von den Angaben der Botschaft zur WE IV ab. Eine vertiefte RFA erübrigt sich.