Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/71: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) · 139 Seiten
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2021 2022 20232024
nanzplan eingestellt)
In Botschaft WEIV ausgewiesener Mehrbedarf BSV (Mittel in Voranschlag 2021 und Fi- 3 6,3 6,3 6,3 ZAS (Mittel noch nicht eingestellt) - 2 22
Schätzung zusätzlicher Mehrbedarf, Mittel noch nicht eingestellt Ausserparlamentarische Kommission - 4 44
(BSV)
Kompetenzzentrum Arzneimittel (BAG) - 4 44
Total Mehrbedarf VZÄ 3 16,3 16,3 16,3
4.2 Auswirkungen auf die IV
a) Massnahmen der Weiterentwicklung der IV Auswirkungen im Überblick
Die Weiterentwicklung der IV soll insgesamt kostenneutral ausfallen. Infolge der parlamentarischen Beratung werden die Einsparungen im Jahr 2030 rund 3 Millionen Franken betragen (Stand Finanzhaushalt 2020). Aufgrund der Verordnungsanpassungen wird sich diesbezüglich nur wenig ändern: Berücksichtigt man die geplanten Massnahmen auf Verordnungsstufe, ergeben sich im Jahr 2030 Einsparungen von rund 4 Millionen Franken (vgl. Tabelle).
Tabelle: Finanzielle Auswirkungen auf die IV im Jahr 2030
In Millionen Franken zu Preisen von 2020
Stand Be- Abweichun-
schluss des gen auf-
Total Aus-Parlaments grund Ver-
wirkungen vom ordnungsan- 19.6.2020 passungen Medizinische Massnahmen 21 -210
Rentensystem 3 912
Übrige Massnahmen -27 0 -27 Total WE IV -3 -12 -15 Massnahmen ohne Bezug zur WE IV 0 1111
Total alle Massnahmen -3 -1 -4
Nachstehend werden die Abweichungen aufgrund der Verordnungsanpassungen näher erläutert:
Medizinische Massnahmen
Die Anpassungen im Bereich der medizinischen Massnahmen werden insgesamt kostenneutral sein. Die Abweichung vom Beschluss des Parlaments in der Höhe von 21 Millionen Franken ergibt sich aufgrund der folgenden, auf Verordnungsebene vorgenommenen Änderungen:
• Die Aktualisierung der Geburtsgebrechen-Liste wird zu geringeren Mehrkosten bei der IV
führen als ursprünglich ausgewiesen. Die Mehrkosten werden anstelle von rund 40 nur noch 18 Millionen Franken betragen, was einer Entlastung von 22 Millionen Franken entspricht. Dabei handelt es sich um eine Schätzung, da statistische Daten zum Teil fehlen.
• Bei den medizinischen Eingliederungsmassnahmen wurde aufgrund der Erhöhung der
Altersgrenze bisher mit Mehrkosten in der Höhe von 5 Millionen Franken gerechnet. Aufgrund der geplanten Präzisierung auf Verordnungsstufe bei der Geltendmachung des An-