Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/71: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) · 139 Seiten

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In Anbetracht des hohen Fachwissens der künftigen Kommissionsmitglieder und des Umstandes, dass die Kommission wichtige Entscheide im Bereich der Qualitätssicherung treffen soll, ist die Kommission in die Entschädigungskategorie G2 nach Artikel 8n Absatz 1 Buchstabe b RVOV einzuteilen. Den Mitgliedern wird damit ein Taggeld von 400 Franken zustehen. Bei circa fünf bis sechs Sitzungen pro Jahr werden sich somit Kosten von rund 35'000 Franken für die Entschädigung der Mitglieder ergeben.

Die Kommission wird im Rahmen ihrer Tätigkeit auch fachliche Aspekte der Qualitätssicherung wissenschaftlich erarbeiten und untersuchen müssen. Zudem soll sie die Ergebnisse von medizinischen Gutachten überprüfen und evaluieren, um Aussagen über die Qualität der Gutachten in den Sozialversicherungen machen zu können. Hierzu wird die Kommission Forschungsaufträge an externe wissenschaftliche Expertinnen und Experten oder Institute vergeben müssen. Für diese Forschungsaufträge sind je nach Mandat mit zusätzlichen Kosten von etwa 100‘000 Franken pro Jahr zu rechnen.

b) Personelle Auswirkungen

Die mit der Botschaft zur WE IV ausgewiesenen personellen Ressourcen umfassen 6,3 VZÄ für das BSV, wofür die entsprechenden Mittel im Rahmen der Gesamtbeurteilung Ressourcen im Personalbereich 2020 durch den Bundesrat genehmigt und im Voranschlag 2021 (3 VZÄ) sowie in den Finanzplänen (6,3 VZÄ) eingestellt worden sind, und zwei VZÄ für die bei der ZAS angesiedelte IV-Stelle für Versicherte im Ausland (werden im Rahmen des Voranschlags 2022 durch die ZAS budgetiert). Sämtliche Stellen (8,3 VZÄ) werden vom IV-Ausgleichsfonds finanziert und sind somit haushaltsneutral.

Zusätzlich zu den mit der Botschaft der WE IV vorgesehenen Stellen in der Bundesverwaltung werden gemäss aktuellem Kenntnisstand des EDI weitere acht Stellen benötigt werden. Einerseits sollen für das Kompetenzzentrum Arzneimittel im BAG vier VZÄ geschaffen werden, wovon eine bis Ende 2024 befristet sein wird. 0,25 Stellen werden mittels Gebühren finanziert werden. Die Aufwendungen für diese Stellen und die nicht durch Gebühren gedeckten Aufwände des BAG werden vom IV-Ausgleichsfonds übernommen und haben somit keine Mehrbelastung für den Bund zur Folge. Andererseits soll die Fachstelle (Sekretariat, Art. 8ibis RVOV) der erwähnten ausserparlamentarischen Kommission soll administrativ beim BSV angesiedelt werden. Sie wird juristische und versicherungsmedizinische Grundlagen zur Sicherstellung der Qualität in der medizinischen Begutachtung für die Kommission erarbeiten, Qualitätsbeurteilungen bzw. Studien zu diesen Themen betreuen und konkrete Überprüfungen von Gutachterstellen vornehmen. Entsprechend ist es wichtig, dass sie, wie die Kommission, sowohl organisatorisch als auch finanziell unabhängig und ohne Beeinflussung durch Interessengruppen arbeiten kann. Aufgrund der grossen Bandbreite der Aufgaben und den fachlichen Anforderungen wird sie mit mindestens vier VZÄ ausgestattet werden. Die Stellen werden nicht durch den IV-Ausgleichsfonds finanziert.

Der tatsächliche Mehrbedarf bezüglich der ausserparlamentarischen Kommission und des Kompetenzzentrums Arzneimittel sowie dessen Finanzierung werden nochmals geprüft werdeb und dem Bundesrat mittels Ressourcenantrag zur Genehmigung vorgelegt.

Die nachstehende Tabelle zeigt alle benötigten Stellen im Überblick: