Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/71: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) · 100 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 27Fedlex · Ergebnisbericht
Die SGMG beantragt die Eränzung der Ziffer mit dem Zusatz «oder eine molekulargenetische Ursache nachgewiesen wurde».
Ziffer 387 GgV-EDI
Die SGNP ist der Meinung, dass der Begriff «primäre Epilepsie» keiner gebräuchlichen Klassifikation entspreche und entsprechend nicht verwendet werden solle.
Kinderspitex und Spitex Schweiz vertreten die Ansicht, dass Epilepsie als spätes Symptom einer seit der Geburt bestehenden neurologischen Schädigung auftreten könne. Dementsprechend solle der Begriff «primäre» gestrichen werden.
Für Kinderspitex ist es unverständlich, wieso Epilepsien, bei denen keine Therapie bzw. eine Therapie nur während eines Anfalls notwendig sei, aus der Liste der Geburtsgebrechen ausgeschlossen werden soll.
Dravetsuisse beantragt die Aufnahme von genetisch bedingter Erkrankung mit intellektueller Entwicklungsstörung mit oder ohne primäre Epilepsie (Kinder ab dem 2. Lebensjahr) sowie genetisch bedingter Erkrankung mit primärer Epilepsie (Kinder ab dem 1. Lebensjahr).
Ziffer 395 GgV-EDI
Die SGNP hält fest, dass die Beschränkung auf neuromotorische Symptome im Sinne eindeutig pathologischer Bewegungsmuster im frühen Lebensalter zu eng erscheine. Sie schlägt vor, dass in Zweifelsfällen eine Einschränkung vorgenommen werden könnte wie bspw. die Diagnosestellung durch eine Neuropädiaterin oder einen Neuropädiater.
ASPS und Spitex Schweiz beantragen, den Zusatz «ein motorischer Entwicklungsrückstand gilt nicht als Geburtsgebrechen im Sinne der Ziffer 395» wegzulassen, weil aus ihrer Sicht neuromotorische Symptome immer zu einem motorischen Entwicklungsrückstand führten. Zuerst würde ein Entwicklungsrückstand diagnostiziert und erst in der Folge klare neuromotorische Symptome auftreten.
Physioswiss und Physiotherapia Paediatrica beantragen, unter dieser Ziffer die «General Movements (GM)» zu erwähnen, weil auffällige GMs nach heutigem Wissen die einzigen Prädiktoren für eine spätere Entwicklung einer motorischen Beeinträchtigung seien.
Ziffer 396 GgV-EDI
Die SGP wünscht eine Anpassung der Terminologie, weil diese nicht aktuell ist.
Ziffer 403 GgV-EDI
Die SGMG erachtet es als unverständlich, weshalb die Intelligenzminderung weiterhin nicht als eigenständiges Geburtsgebrechen anerkannt werde - insbesondere angesichts der Tatsache, dass bei mindestens 50 Prozent der Patientinnen und Patienten molekularzytogenetisch oder molekulargenetisch eine angeborene Ursache nachgewiesen werde. Daher solle die Intelligenzminderung mit nachgewiesener genetischer Ursache eine Ziffer in der Liste der Geburtsgebrechen erhalten.
Ziffer 404 GgV-EDI
Kinderspitex, ASPS, graap, Elpos und hiki beantragen die Streichung der Altersgrenze mit folgender Begründung: «ADS-H wird nicht immer vor dem 9. Altersjahr, sondern oft erst im Jugendalter diagnostiziert. Die Probleme, die ADS-H in der Schul- und Berufsausbildung darstellt, sind indes bekannt. Zwischen 3 und 7 % der Kinder und Jugendlichen sind davon betroffen. Die Folgen von ADS-H sind bekannt: Schulversagen, Depressionen, Beziehungsprobleme, Drogenmissbrauch und Verhaltensstörungen.»
Die SGP ist der Meinung, dass ein Kind ohne Merkfähigkeitseinschränkung mit starker krankhafter Beeinträchtigung in den anderen Bereichen ebenfalls die Geburtsgebrechen-Ziffer 404 erfüllen würde.
Ziffer 405 GgV-EDI
Die SGP beantragt die Korrektur der Bezeichnung des Facharzttitels.