Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/71: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) · 100 Seiten

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3.3 Stellungnahmen zu Themenblock 3: Kompetenzzentrum Arzneimittel

3.3.1 Im Allgemeinen

Das Erstellen einer Geburtsgebrechen-Spezialitätenliste sowie die Schaffung eines Kompetenzzentrum Arzneimittel beim BAG wird von verschiedenen Vernehmlasserinnen und Vernehmlassern explizit begrüsst (SO, VD, SPS, Städteverband (SSV), curafutura und VIPS). Dies führe zu einer besseren Koordination zwischen Spezialitätenliste (SL) und Geburtsgebrechen-Spezialitätenliste (GG-SL) (santésuisse) bzw. ermögliche die Schaffung eines Kompetenzzentrums im BAG, und die neue GG-SL eine bessere Harmonisierung mit der Spezialitätenliste der Krankenversicherung (I.H., NOVEOS, VASOS-FARES).

Gefordert wird hingegen die Sicherstellung einer angemessenen Governance zwischen BSV und BAG (Interpharma) und die Einrichtung eines Schnittstellengremiums, dessen Aufgabe es wäre, bei der Beurteilung zur Aufnahme von neuem Arzneimittel auf die GG-SL bzw. die SL die unterschiedlichen Zielsetzungen der beiden Sozialversicherungen (IV / KV) zu berücksichtigen (fsrmm und IGSK). Weiter wird gewünscht, dass bei der Beurteilung der WZW-Kriterien nicht einfach der im BAG etablierten Beurteilung gefolgt wird. Zudem sollen schnellere, einfachere und effizientere Prozesse zur Anwendung gelangen (unimedsuisse).

Kritisch würdigen viele Vernehmlassungsteilnehmende, dass im Verordnungsenwurf keine feste Frist für die Bearbeitung von Gesuchen zur Aufnahme in die GG-SL festgehalten ist.

Vereinzelt wird bemängelt, dass die Seltenheit einer Krankheit nicht in genügendem Mass berücksichtigt wird.

Für einzelne Vernehmlassungsteilnehmende fehlt es an präzisierenden Ausführungen zur Vergütung von Diät-/Spezialnahrung durch IV/OKP.

3.3.2 Themen im Einzelnen

Kompetenzzentrum Arzneimittel

Das Erstellen einer GG-SL sowie die Schaffung eines Kompetenzzentrum Arzneimittel beim BAG werden mehrheitlich begrüsst:

Geburtsgebrechen-Spezialitätenliste (Art. 3sexies E-IVV) Absatz 1

VS befürwortet das Erstellen einer GG-SL, die die Lesbarkeit und Effizienz erhöht. Santésuisse ist mit Absatz 1 einverstanden. mfe beantragt, dass in der Eidgenössischen Arzneimittelkommission der Bereich Pädiatrie vertreten ist. Denn mfe sieht ein immer wiederkehrendes Problem darin, dass keine kindgerechten Arzneimittel zur Verfügung stehen, weil man sich der unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern und Erwachsenen nicht bewusst ist. All-Kids ist der Ansicht, dass bei der Erstellung der Liste Spezialisten aus Pharmazie, Ärzteschaft und Pflege hinzugezogen werden müssen, die mit den Besonderheiten aus der täglichen Anwendung vertraut seien. Zudem solle das Kostengutspracheverfahren für die auf der Liste befindlichen Medikamente stark vereinfacht werden.

Absatz 2

Santésuisse ist auch mit Absatz 2 einverstanden. ProRaris wie auch der Verein Morbus Wilson erachten es als irrelevant, ob die Arzneimittel ausschliesslich oder u.a. für die Behandlung von Geburtsgebrechen indiziert sind. Wichtig sei einzig, dass die Indikation für das jeweilige Geburtsgebrechen gegeben ist. Unimedsuisse ist der Ansicht, dass aus rechtssystematischer Sicht dieser Artikel notwendig ist. Dennoch berge das Kriterium der «Ausschliesslichkeit» auch Fallstricke. So sei es durchaus möglich, dass ein Arzneimittel mit verschiedenen Anwendungsgebieten aufgrund einer ungünstigen Nutzenbewertung durch die KVG-Organe nicht in die SL