Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/71: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) · 100 Seiten
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3.10 Stellungnahmen zu Themenblock 10: Massnahmen ohne Bezug zur Weiterent-
wicklung der IV
3.10.1 Im Allgemeinen
Themenblock 10 umfasst Verordnungsanpassungen, die nicht aus der Gesetzesrevision hervorgegangen sind. Da es sich um einzelne, voneinander unabhängige Themen handelt, können sie unter keinem Oberbegriff subsummiert werden. Wie schon in Kapitel 3.9 ist es deshalb nicht möglich, eine Synthese zum ganzen Themenblock zu formulieren.
3.10.2 Themen im Einzelnen
Verwaltungskosten (Art. 53 Abs. 1 und 2 E-IVV; Art. 55 Abs. 1 E-IVV)
In 11 Stellungnahmen finden sich Bemerkungen zu den Verwaltungskosten. GR befürwortet die Stossrichtung des neuen Verwaltungskostenmodells in Richtung Globalbudget und Mehrjahresplanung und fordert, dass die Anzahl Anmeldungen künftig einen wesentlichen Faktor für die Berechnung der Verwaltungskosten bildet. Ausserdem wird auf die speziellen Bedürfnisse des Kantons (Grösse, Dreisparchigkeit) hingewiesen. SO begrüsst die vorgeschlagenen Planungsinstrumente sowie die Einführung einer vierjährigen und rollenden Planungsperiode: «Insbesondere die Trennung der Planung von Betriebs- und Investitionsplanung sowie die damit verbundene Aufhebung der vorhandenen ICT-Pauschale pro Vollzeitstelle ermögliche der IV-Stelle Investitionen in die zukünftige Digitalisierungswelt und die Entwicklung von neuen, zeitgemässen Kunden-Kommunikations-Kanälen.»
AG sieht in der allgemeineren Formulierung von Artikel 53 Absatz 2 E-IVV eine Ausweitung des Handlungsspielraums des BSV auf Weisungsebene und einen möglichen Ausbau der finanziellen Weisungstätigkeit, aber auch die zu begrüssende Grundlage für ein Globalbudget und die aus der Planungsicherheit entstehenden Chancen. AG weist aber auch darauf hin, dass «je nach Detaillierungsgrad (Einzelpositionen versus Globalschätzung) für die IV-Stelle im Vergleich zu heute ein geringer bis zu einem erheblichen Mehraufwand entsteht». Betreffend Globalbudget hält die IVSK zusammen mit OW, GL, GR, TG VS, NE fest: «Wir gehen davon aus, dass die Weisungen auf einer Ebene erstellt werden, welche den IV-Stellen auch die notwendigen unternehmerischen Freiheiten zugestehen.» Oder wie es JU ausdrückt. «Die Weisungen sollten den IV-Stellen einen gewissen Handlungsspielraum zur Sicherstellung ihrer Autonomie belassen.» IVSK, BE, OW, SH, GR, TG, VS und NE geben zu bedenken:«Aufgrund der Erläuterungen ist davon auszugehen, dass IV-Stelle und Ausgleichskasse zusammen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen. Nachdem nun aber im Entwurf die Ausgleichskasse ganz herausgestrichen wurden und nur noch die IV-Stellen erwähnt sind, vermittelt dies gegenteilig den Anschein, dass die Ausgleichskassen keine Aufgaben mehr hätten.» Sie fordern deshalb die folgende Ergänzung: ‘Die IV-Stellen haben in Zusammenarbeit mit den rechnungsführenden Ausgleichskassen dem BSV nach dessen Weisungen…’»
Die SVP lehnt eine Finanzierung der Verwaltungskosten über ein (mehrjähriges) Globalbudget ab.
Assistenzbeitrag
Alle Vernehmlassungsteilnehmenden befürworten die vorgesehenen Änderungen, sowohl die Erhöhung der Nachtpauschalen und die Möglichkeit, alle drei Jahre Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen, als auch die Übergangsbestimmungen.
AG begrüsst die im Rahmen des Assistenzbeitrags vorgesehenen Anpassungen.
Cap-Contact erachtet das Vorgehen einiger IV-Stellen in der Romandie bei der Abklärung des Hilfebedarfs für die Nacht wie auch für den Tag als problematisch. Cap-Contact betont, dass jede Verbesserung beim Assistenzbeitrag mit einer Sensibilisierung für die tatsächlichen Be-