Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/71: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) · 100 Seiten

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dürfnisse der Versicherten einhergehen muss. Diese Bedürfnisse seien von den Fachpersonen der IV-Stellen zu berücksichtigen, weshalb Cap-Contact eine konkrete Umsetzung der Verbesserungen in der Praxis und nicht nur auf dem Papier fordert.

Die Regionalgruppen von insieme Cerebral (Zug, Aargau, Genève, Valais und Neuchâtel) sowie SBH halten fest, dass die Löhne für Assistenzpersonen auch tagsüber in keiner Weise marktüblich seien. Die zu tiefen Löhne erschwerten das Finden von kompetenten Personen erheblich und begünstigten häufige Personalwechsel, was den ohnehin schon übermässigen Administrationsaufwand im Bereich Assistenz weiter erhöhe.

Coraasp fordert, dass im Rahmen des Assistenzbeitrags Peers als Fachkräfte für den Bereich psychische Gesundheit zugelassen werden (d. h. Menschen mit psychischen Problemen, denen es besser geht und nach einer Ad-hoc-Ausbildung anderen Menschen mit psychischen Erkrankungen und/oder Behinderungen helfen und sie unterstützen können).

EVS betont, dass die Assistenzbeiträge und die Nachtpauschale sehr tief angesetzt seien und fragt, wie es um die Wertschätzung der Carearbeit stehe.

Anpassung der Nachtpauschale (Art. 39f Abs. 1-3 E-IVV)

Neun Kantone (OW, NW, BS, SH, TI, VS, NE, JU und GE) und die SODK unterstützen die Anpassung der Nachtpauschalen, da so das GAV-Modell des SECO eingehalten werden kann, ohne dass auf persönliche Vermögenswerte zurückgegriffen werden muss oder Ausnahmen im Arbeitsvertrag gemacht werden müssen. Zudem führe dies zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Assistenzpersonen. Laut GE wird so die Massnahme aufrechterhalten, wenn die Begünstigten Hilfe in der Nacht benötigen. SH weist jedoch darauf hin, dass durch die mangelnde Abstimmung zwischen Modell-NAV und den begrenzten Assistenzbeiträgen bei den geltenden Pauschalen ein «Finanz-Gap» entstanden sei. Dies treffe insbesondere auf die Vergütung der Nachtarbeit zu. Diese Lücke sei weder auf die betroffenen Menschen mit Beeinträchtigung noch auf die Kantone abzuwälzen. Beides käme einer Schlechterstellung und damit einem Abbau von Assistenzleistungen gleich, was allen aktuellen Bestrebungen nach Individualisierung, Autonomie und Inklusion und damit der UN-BRK widersprechen würde.

UR regt an, in die Bestimmung einen Automatismus zur Preis- und Lohnentwicklung aufzunehmen.

Die SVP Schweiz begrüsst die vorgeschlagene Lösung, da damit die Betreuung von älteren Personen und Menschen mit Beeinträchtigung zu Hause gefördert werde.

Die Erhöhung der Nachtpauschale für den Assistenzbeitrag wird auch von SGV und SSV begrüsst.

Der SGB begrüsst es, dass der Bundesrat die Gelegenheit nutze, die anlässlich der Evaluation des Assistenzbeitrages gewonnenen Erkenntnisse umzusetzen. Inakzeptabel sei jedoch, dass dabei nicht einmal in jedem Fall die Vorgaben des Modell-NAV Hausangestellte garantiert werden soll. Der SGB fordert eine stärkere Berücksichtigung der Interessen von Assistenzpersonen und fordert, dass über den Assistenzbeitrag der IV nicht noch prekärere Anstellungsmöglichkeiten als im Rahmen des Modell-NAV Hausangestellte gefördert werden.

Le GPS, Curaviva, ASPS, Spitex Schweiz, IH und Weitere sowie weitere Vernehmlassungsteilnehmende wie zum Beispiel SGV, SSV, VASOS-FARES begrüssen die Anpassung der Nachtpauschalen und die Anlehnung an den Modell-NAV. Sie fordern aber die Übernahme des im Modell-NAV vorgesehenen Zuschlags von 25 Prozent auf aktive Nachthilfe und weisen darauf hin, dass die Höchstbeträge für den Assistenzbeitrag bei Inkrafttreten der Reform der beruflichen Vorsorge (Reform BVG 21) erhöht werden müssten. Weiter wird angeregt, dass die Qualifikation B auch für Hilfeleistungen bei den alltäglichen Lebensverrichtungen und der gesellschaftlichen Teilhabe und Freizeitgestaltung eingesetzt werden können soll.

InVIEdual schliesst sich diesen drei Forderungen an und regt an, dass zusätzlich auch die Kosten für ein Assistenzzimmer übernommen werden sollten.