Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/72: Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben · 57 Seiten
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Nebst Ausführungen zur Regelung dieser drei Teilgehalte enthält der erläuternde Bericht auch Erläuterungen zu den nachfolgenden Themenbereichen:
Klärung der steuerrechtlichen Situation in Bezug auf Dienstleistungen der Organisationen bzw. Unternehmungen;
Klärung der beschaffungsrechtlichen Situation in Bezug auf die Zusammenarbeit im Bereich des E-Government;
Klärung der wesentlichen Fragen
- zum Einsatz und zur Freigabe von Open Source Software (Neuentwicklungen wie auch Weiterentwicklungen);
- zur Veröffentlichung von Open Government Data;
- zum Betrieb von elektronischen Behördendiensten durch den Bund;
- zur Verbindlicherklärung von Standards durch den Bund.
2.1 Teilgehalt Vereinbarungen über die Zusammenarbeit im Bereich des E-Government
Die Bundesverfassung (BV22) sieht keine allgemeine Kompetenz des Bundes vor, die ihn dazu ermächtigen würde, gegenüber den Kantonen im Bereich E-Government Vorgaben zu erlassen und durchzusetzen mit dem Ziel, eine einheitliche «E-Government-Landschaft» zu schaffen. Zu beachten gilt es diesbezüglich auch, dass der Einsatz von E-Government für sich allein keine eigenständige Verwaltungsaufgabe, sondern vielmehr querschnittmässig einen Aspekt jeglicher staatlichen Tätigkeiten darstellt – unabhängig davon, ob diese dem Kompetenzbereich des Bundes oder der Kantone zugewiesen sind. E-Government betrifft folglich sämtliche Kompetenzen von Bund, Kantonen und Gemeinden und ist damit sowohl vertikal wie auch horizontal zu koordinieren.
E-Government funktioniert dann am besten, wenn alle Verwaltungsebenen, von der Gemeindeebene bis auf Stufe Bund, eng zusammenarbeiten. Vorhandene Anwendungen und bestehende Infrastrukturen können so gemeinsam genutzt werden, um die angestrebte Effizienz zu erreichen. Zusammenarbeit bildet mithin die Voraussetzung dafür, dass E-Government organisatorisch, finanziell und administrativ effizient abläuft.
Eine erfolgsversprechende Möglichkeit, E-Government in der Schweiz zu koordinieren und in effiziente Bahnen zu lenken, bietet der Weg über E-Government-spezifische Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen. Auch die bisherige und gegenwärtige Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen beruht auf einer Vereinbarung23, die sich aktuell auf die zurzeit geltende E-Government-Strategie Schweiz 2020-202324 abstützt. Diese (Rahmen-)Vereinbarung ist aber aufgrund des Fehlens einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage im Bundesrecht als rechtlich nicht genügend einzustufen. Mit der Gesetzesnovelle soll eine ausdrückliche Grundlage für eine auf künftigen verbindlichen Vereinbarungen basierende Zusammenarbeit im Bereich des E-Government (insbesondere zwischen Bund und Kantonen) und deren Finanzierung geschaffen werden. Soweit ein entsprechendes Bedürfnis besteht, eröffnen die Rechtsgrundlagen dem Bund auch die Möglichkeit, in den Vereinbarungen die Schaffung gemeinsamer Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit vorzusehen.
Gerade das Instrument der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen verschiedenen Staatsebenen hat das Potential, E-Government zum Gelingen und zum Erfolg zu verhelfen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Zusammenarbeitsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen stets die verfassungsmässige Kompetenzordnung wahren müssen. Die Vereinbarungen werden auf die technische und organisatorische Umsetzung der Zusammenarbeit ausgerichtet sein und bewe-
22 SR 101
23 Die erste Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit trat 2008 in Kraft. Diese wurde 2012 und 2016 leicht verändert weitergeführt. Im Hinblick auf die Legislatur 2020–2023 verabschiedeten der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) eine leicht angepasste Version der Rahmenvereinbarung. Die aktuelle geltende «Öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government Zusammenarbeit in der Schweiz 2020» ist abrufbar unter: www.egovernment.ch/de/umsetzung/offentlich-rechtliche-rahmenvereinbarung-uber-die-e-governme/
24 Abrufbar unter: www.egovernment.ch/de/umsetzung/e-government-strategie/