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Vernehmlassung 2021/103: Szenariorahmen 2030/2040 für die Stromnetzplanung · 33 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-471.3-20/10
Stromabkommen
Das fehlende Stromabkommen stellt kein eigenständiges Szenario dar, auch wenn sich das bis auf weiteres nicht absehbare Stromabkommen mit der EU ggf. negativ auf den Systembetrieb der Stromnetze, auf die Importmöglichkeiten der Schweiz und die Volkswirtschaft auswirkt. Ohne ein Stromabkommen müssen insbesondere bezüglich der Sicherheit des Betriebs der Stromnetze separate Regelungen der Schweiz mit der EU oder zwischen den Übertragungsnetzbetreibern gefunden werden. Dies kann auch zusätzliche Investitionen im schweizerischen Übertragungsnetz erforderlich machen, zur Aufrechterhaltung der Stabilität des Schweizer Stromnetzes, dem Schutz vor Überlastung aus dem Ausland und der Gewährleistung einer hohen Versorgungssicherheit. Die allfälligen eingeschränkten Exportmöglichkeiten der Nachbarländer und die damit verbundenen eingeschränkten Importmöglichkeiten der Schweiz müssen in die Betrachtungen zur Stromversorgungssicherheit (wie etwa die Analysen zur System Adequacy) einfliessen.
Grenzkapazitäten
Im SZR CH werden die Grenzkapazitäten 2020 und 2025 bei vollständigem Netz mittels der «Net Transfer Capacity» (NTC)4 pro Grenze und Richtung ausgewiesen (siehe Tabelle 2). Sie sind für die Auslegung der Netze im Rahmen der Stromnetzplanung relevant. Die NTC-Werte für 2025 berücksichtigen dabei das heutige europäische Übertragungsnetz und Netzausbauprojekte, die bis im Jahr 2025 umgesetzt und in Betrieb genommen werden. Die quantitativen Vorgaben für die Auslegung der Stromnetze im Rahmen der Netzplanung müssen unabhängig von möglichen Einschränkungen der Importmöglichkeiten während gewisser Stunden im Jahr festgelegt werden. Andernfalls wäre der Import von Strom permanent reduziert, also auch in Zeiten im Jahr, in denen die Nachbarländer der Schweiz exportieren könnten.
Jahr 20202025
Grenzkapazität (NTC) Kapazität [MW] Quelle: Swissgrid / TYNDP2020 Referenz Grid
AT -> CH (Import) 1 200 1 400
DE -> CH (Import) 2 000 3 000
FR -> CH (Import) 3 700 3 700
IT -> CH (Import) 1 910 1 910
CH -> AT (Export) 1 200 1 200
CH -> DE (Export) 4 000 4 200
CH -> FR (Export) 1 400 1 700
CH -> IT (Export) 4 800 5 000
Tabelle 2: NTC-Werte 2020 und NTC-Werte für 2025 bei vollständigem Netz pro Grenze und Richtung
Koordination der Netzplanung
Da die Koordination in «vermaschten» Stromnetzen besonders wichtig ist, hat der Gesetzgeber den Informationsaustausch zwischen den Netzbetreibern aller Netzebenen mit Artikel 9 c StromVG geregelt. Damit besteht die gegenseitige Pflicht zur unentgeltlichen Erteilung von Auskünften. Dieser Informationsaustausch betrifft geplante Projekte zum Um- oder Ausbau der Stromnetze und Prognosen über Produktion und Verbrauch. Für die Netzentwicklung sind insbesondere die Koordination und der Datenaustausch zwischen Netzebene 1 und Netzebene 3 von Bedeutung.
Regionalisierung
Der durch den Bundesrat zu genehmigende SZR CH beschränkt sich auf die Vorgabe von nationalen Kennzahlen. Ergänzend zum SZR CH stellt das BFE auf Amtsstufe zur Unterstützung der Netzbetreiber einen Leitfaden zu den Methoden der Regionalisierung zur Verfügung. In diesem Leitfaden werden Methoden vorgeschlagen, wie die Kennzahlen aus dem SZR CH auf die Netzgebiete und danach auf die Netzknoten verteilt werden können. Der Leitfaden des BFE ist nicht Bestandteil des SZR CH und rechtlich nicht bindend. Die Ausgestaltung der konkreten Regionalisierung bleibt in der Kompetenz und Zuständigkeit der jeweiligen Netzbetreiber.
4 «Net Transfer Capacity» (NTC): Maximale Transportkapazität, die pro Grenze kommerziell genutzt werden kann, ohne die Netzsicherheit zu gefährden. 5/33 BFE-D-433E3401/362