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Vernehmlassung 2021/103: Szenariorahmen 2030/2040 für die Stromnetzplanung · 33 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-471.3-20/10
1.2 Auftrag zur Erarbeitung des Szenariorahmens
Nach Artikel 9a des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) hat das Bundesamt für Energie (BFE) die Aufgabe, einen energiewirtschaftlichen Szenariorahmen (SZR) für die Schweiz (SZR CH) zu erarbeiten. Bei der Erarbeitung des SZR CH soll sich das BFE auf die energiepolitischen Ziele des Bundes und die gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten stützen und das internationale Umfeld berücksichtigen. Der SZR CH wird durch den Bundesrat genehmigt und ist für Behörden zu Fragen der Elektrizitätsnetze auf der NE1 und der NE3 verbindlich. Zur Erarbeitung der Vernehmlassungsvorlage hat das BFE eine Begleitgruppe mit Vertretung u.a. der Kantone (Konferenz kantonaler Energiedirektoren EnDK), der nationalen Netzgesellschaft (Swissgrid), der übrigen Netzbetreiber (Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE, Swisspower), der Wasserkraftwerkbetreiber (Schweizerischer Wasserwirtschaftsverband SWV), der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB), der Umweltverbände (Schweizerische Energiestiftung/Umweltallianz), der erneuerbaren Energien (AEE Suisse), der Gaswirtschaft (Verband der schweizerischen Gasindustrie VSG) und der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) gebildet.
1.3 Auswirkungen der Einführung des Szenariorahmens
Bereits in der Botschaft zur «Strategie Stromnetze» (neues Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze) vom 13. April 2016 (BBl 2016 3865) wurden die Auswirkungen der neuen Instrumente auf den Bund, auf Kantone und Gemeinden, auf die Volkswirtschaft und weitere dargelegt. Mit der Einführung des neuen Instrumentes des Szenariorahmens als Grundlage der Netzplanung ist keine Verlagerung der Planungskompetenzen vorgesehen. Der Szenariorahmen soll zusammen mit der Vorab-Bedarfsermittlung und Prüfung der Mehrjahrespläne NE 1 den Akteuren mehr Planungssicherheit bieten und die nachgelagerten Bewilligungsverfahren von der Frage des Bedarfs entlasten. Die Kosten für den Um- und Ausbau der Stromnetze in der Schweiz werden von den Netzbetreibern getragen. Diese können die Betriebs- und Kapitalkosten, soweit sie gemäss StromVG als anrechenbar gelten, via Netznutzungsentgelte (Netznutzungstarife) auf die Endverbraucherinnen und Endverbraucher überwälzen. Die ElCom überprüft die Netznutzungsentgelte von Amtes wegen und kann Absenkungen verfügen oder Erhöhungen untersagen. Der Szenariorahmen kann zusammen mit den neuen Bestimmungen zur Stromnetzplanung gemäss «Strategie Stromnetze» zu Kostensenkungen beitragen: einheitliche Netzplanungsgrundsätze, die verbesserte Koordination zwischen den Netzbetreibern und die Vorab- Bedarfsermittlung und Überprüfung von Vorhaben im Übertragungsnetz kann mithelfen, Überkapazitäten im Netz zu vermeiden.
1.4 Studie Szenariorahmen
Das BFE beauftragte im Jahr 2013 im Rahmen der Erarbeitung der Strategie Stromnetze die Deutsche Energie-Agentur (Dena), die Anforderungen an einen SZR für die Netzplanung in der Schweiz zu dokumentieren [1]. Die Erkenntnisse der Studie sind in das Detailkonzept zur Strategie Stromnetze eingeflossen. Im Vordergrund stand die Definition eines klar strukturierten Prozesses und Empfehlungen zur Festlegung der Anforderungen an einen energiewirtschaftlichen SZR.
1.5 Netzplanung Übertragungsnetz
Die Swissgrid erarbeitete im Jahr 2015 ihre strategische Netzplanung 2025 für das Übertragungsnetz und dokumentierte dabei energiewirtschaftliche Szenarien mit Zeithorizont 2025/2035. Der «Bericht zum Strategischen Netz 2025» zeigt die erforderlichen Massnahmen zur Netzerweiterung sowie die Investitionsplanung bis ins Jahr 2025 auf [2]. Als Folgeprojekt zur Netzplanung 2025 hat Swissgrid ein Projekt unter dem Namen «Strategisches Netz 2040» (SN2040) lanciert, welches eine Überarbeitung der bestehenden Netzplanung vornehmen wird. Auf Basis der Szenarien des SZR CH und der aktuellen Daten zu Last und Verbrauch für jeden Netzknoten des Übertragungsnetzes wird dabei der zukünftige Netzentwicklungsbedarf berechnet und bewertet. Zur Verbesserung der Koordination der Netzplanung hat die Swissgrid im Jahr 2012 vier Arbeitsgruppen zur regionalen Koordination der Netzentwicklung (AG RKN) etabliert. Zudem hat Swissgrid im Jahr 2020 die Arbeiten im Hinblick auf die Erarbeitung der Prozesse zur Datenbereitstellung und Regionalisierung zusammen mit den Netzbetreibern auf der NE3 initialisiert.
8/33 BFE-D-433E3401/362