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Vernehmlassung 2021/103: Szenariorahmen 2030/2040 für die Stromnetzplanung · 33 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-471.3-20/10

2 Netzplanung und Szenariorahmen

2.1 Der Szenariorahmen als erster Schritt der Netzplanung

Gestützt auf den SZR CH und entsprechend dem weiteren Bedarf erarbeiten die Netzbetreiber der NE1 und NE3 ihre Netzplanung und ermitteln den zukünftigen Entwicklungsbedarf des Stromnetzes. Unter dem weiteren Bedarf sind Erneuerungs- und Ersatzprojekte sowie dem Netzbetreiber bekannte regionale und lokale Projekte für den Anschluss von Produktionsanlagen und Endverbrauchenden zu verstehen, welche nicht im SZR CH abgebildet werden. Dies betrifft auf der Verbraucherseite u.a. die Stilllegung von Industrieanlagen (z.B. Kartonfabriken) oder den Ausbau von Industrieanlagen (z.B. Rechenzentren oder Chemieanlagen). Auf der Erzeugerseite sind dies z.B. der Um- oder Ausbau von bestehenden Wasserkraftwerken oder Neuanlagen zur Erzeugung von Strom. In der Folge kann in der Praxis der regionale Bedarf die Annahmen aus dem SZR CH «übersteuern», d.h. der Netzbetreiber hat diese konkreten Treiber der Netzentwicklung höher zu gewichten.

Die Aufteilung der Erzeugung und Last auf die Netzgebiete, Netzregionen und Netzknoten (Regionalisierung), sowie die Abschätzung des spezifischen Erneuerungs- und Ersatzbedarfs bei den bestehenden Netzanlagen liegt in der Verantwortung der Netzbetreiber.

Da die Koordination in «vermaschten» Stromnetzen besonders wichtig ist, hat der Gesetzgeber den Informationsaustausch zwischen den Netzbetreibern aller Netzebenen mit Artikel 9 c StromVG geregelt. Damit besteht die gegenseitige Pflicht zur unentgeltlichen Erteilung von Auskünften. Dieser Informationsaustausch betrifft geplante Projekte zum Um- oder Ausbau der Stromnetze und Prognosen über Produktion und Verbrauch. Für die Netzentwicklung sind insbesondere die Koordination und der Datenaustausch zwischen Netzebene 1 und Netzebene 3 von Bedeutung.

Die Swissgrid und die Betreiber von Verteilnetzen NE3 sind zusätzlich verpflichtet, ihre Netzplanung anhand von Mehrjahresplänen zu dokumentieren. Die ElCom prüft den Mehrjahresplan der Swissgrid anhand der Vorgaben in Gesetz und Verordnung. Mit der Prüfung des Mehrjahresplans bestätigt die ElCom den grundsätzlichen Bedarf der Netzvorhaben im Übertragungsnetz.

Abbildung 3: Der Szenariorahmen in der Netzplanung 10/33 BFE-D-433E3401/362