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Vernehmlassung 2021/103: Szenariorahmen 2030/2040 für die Stromnetzplanung · 33 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-471.3-20/10

1.6 Netzentwicklung überregionales Verteilnetz

Das überregionale Verteilnetz mit einer Spannung ab 36 und unter 220 kV wird als NE3 bezeichnet und ist die Verbindung zwischen NE1 und den Verteilnetzen auf NE5 und NE7. Die Planung der NE2 ist in die Planung der NE3 integriert. Die Planung für die NE3 berücksichtigt zudem die Anforderungen gemäss Branchenempfehlung «Distribution Code»5, die definierten Netzplanungsgrundsätze der Verteilnetzbetreiber sowie die gesamtheitliche Entwicklung des Verbrauchs und der Erzeugung an den Netzanschlüssen. Eine Informationsquelle für die Erfassung der Energieerzeugungsanlagen (EEA) bildet die Datenbank der Pronovo AG6 sowie Netzanschlussgesuche oder Voranfragen für den Anschluss neuer Verbraucher oder Kraftwerke.

1.7 Netzplanung in den Nachbarstaaten

Das Stromversorgungssystem in Europa ist durch bestehende Übertragungskapazitäten zwischen den einzelnen Ländern eng miteinander verknüpft. Mit der EU-Richtlinie 2009/72/EG vom 13. Juli 2009 wurde die Notwendigkeit einer Koordination der Netzentwicklungsmassnahmen im europäischen Stromverbundnetz festgelegt. Die Übertragungsnetzbetreiber wurden verpflichtet, der Regulierungsbehörde jedes Jahr nach Konsultation einen zehnjährigen Netzentwicklungsplan vorzulegen. Grundlage für die europäische Netzplanung im Rahmen des «Ten-Year Network Development Plan» (TYNDP) sind angemessene Annahmen über die Entwicklung der Erzeugung, des Verbrauchs und des Stromaustauschs mit anderen Ländern. Hierzu erarbeiten die europäischen Netzbetreiber für Strom und Gas (ENTSO-E und ENTSO-G) unter Einbezug von Swissgrid alle zwei Jahre energiewirtschaftliche Szenarien. Die ENTSO veröffentlichte im Juli 2020 die europäischen Szenarien [3] Strom und Gas für den TYNDP2020.

1.8 Studien zur System Adequacy

In den Studien zur System Adequacy Schweiz (SACH) des BFE und der ElCom werden Angebot und Nachfrage von Strom in Modellen simuliert und etwaige Strommangellagen in der Zukunft identifiziert. Die SACH basieren auf ähnlichen Datengrundlagen, haben jedoch eine andere Zielsetzung als der SZR CH. Erstere prüfen die Versorgungslage längerfristig, im Sinne der Fähigkeit des Systems, den nationalen Strombedarf durch nationale und internationale Produktion abzudecken. Der SZR CH dagegen bildet die Bandbreite an möglichen energiewirtschaftlichen Entwicklungen als Grundlage für die Entwicklung der Stromnetze ab.

1.9 Abgrenzung zum Bahnstromnetz

Das Bahnstromnetz7 ist Teil der Infrastruktur der Bahnen, weshalb Planung, Erstellung, Betrieb und Unterhalt der Anlagen des Bahnstromnetzes in der Eisenbahngesetzgebung geregelt sind. Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) haben als Systemführerin 16,7 Hertz (Hz) den Auftrag, alle 16,7 Hz-Bahninfrastrukturbetreiber (mit Ausnahme der Rhätischen Bahn (RhB)) mit Bahnstrom zu versorgen. Nebst dem durch das Parlament beschlossenen Infrastrukturausbau können andere Faktoren, wie z.B. technologische Sprünge oder neue Fahrplankonzepte zu einem anderen Bedarf führen. Die SBB und die RhB orientieren das Bundesamt für Verkehr (BAV), welche Leitungsbauprojekte für die Sicherstellung der Bahnstromversorgung notwendig sind. Das strategische Bahnstromnetz 16,7 Hz wird im Sachplan Infrastruktur Schiene (SIS) aufgezeigt. Die Übertragungsleitungen der Eisenbahnen sind nicht im Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) zu koordinieren. Eine Ausnahme bezüglich der Befreiung von der Sachplanpflicht bilden Gemeinschaftsleitungen von 132 kV-Übertragungsleitungen der SBB mit Leitungen der NE1.

5 Der Distribution Code Schweiz (DC-CH) definiert die technischen Grundsätze und Mindestanforderungen für den Anschluss an ein Verteilnetz sowie den Betrieb und die Nutzung der Verteilnetze in der Schweiz.

6 Die Pronovo AG ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen und die Abwicklung der Förderprogramme für erneuerbare Energien des Bundes.

7 Parallel zum 50-Hz-Stromnetz besteht in der Schweiz ein 16,7-Hz-Netz für die Bahnstromversorgung mit Übertragungsleitungen 132 kV bzw. 66 kV sowie Unterwerken zu den 15-kV bzw. 11 kV-Fahrleitungen. Die SBB bzw. die RhB betreiben zudem Kraftwerke 16,7 Hz und das Bahnstromnetz ist über mehrere Frequenzumrichter mit dem Stromnetz 50 Hz verbunden. 9/33 BFE-D-433E3401/362