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Vernehmlassung 2021/103: Szenariorahmen 2030/2040 für die Stromnetzplanung · 33 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-471.3-20/10

2.2 Berücksichtigung der Szenarien in der Netzplanung

Gemäss Art. 9d Abs. 1 StromVG8 ist der Szenariorahmen als Ganzes bei der Netzplanung zu berücksichtigen, das heisst, alle vorgegebenen Szenarien müssen angemessen in die Planungen einfliessen, wobei der Schwerpunkt auf das Leitszenario zu legen ist. In der Umsetzung sind die Bestimmungen nach Art. 9d Abs. 2 Bst. a StromVG von Bedeutung: Der Mehrjahresplan muss darlegen, inwiefern die vorgesehenen Projekte aus wirtschaftlicher und technischer Sicht wirksam und angemessen sind.

Dementsprechend werden nicht alle Projekte, die nötig sind, um in allen Szenarien einen engpassfreien Betrieb zu gewährleisten, automatisch in den Mehrjahresplan aufgenommen. Es handelt sich vielmehr um Projekte, welche aus technischer und wirtschaftlicher Sicht tatsächlich erforderlich sind. Für Projekte der NE1 ist eine umfassende Kosten-Nutzenanalyse vorgesehen. Die weitere Interpretation und Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen zu Art. 9d StromVG wird Sache der ElCom im Rahmen des Vollzugs des StromVG sein.

2.3 Zeithorizont Szenariorahmen

Der SZR CH verwendet die Zieljahre (Zeithorizont) 2030 und 2040. Die Zieljahre in Schritten von Zehnerjahren entspricht der Vorgabe gemäss StromVG und ist die gängige Praxis in den Nachbarstaaten (ENTSO), was die Abstimmung der Netzplanung und die Vergleichbarkeit der Szenarien erleichtert. Mit Bezug auf die Energiestrategie 2050 wurde erwogen, das Zieljahr 2035 und davon ausgehend (+ 10 Jahre) das Jahr 2045 festzulegen. Dies wäre jedoch fünf Jahre versetzt zu den Planungen der ENTSO, was aufgrund der hohen «Vermaschung» mit dem europäischen Stromnetz und dem zwingenden Abstimmbedarf der Netzplanung wenig Sinn ergibt. Zudem erscheint eine verlässliche Extrapolation der ENTSO-Daten schwierig und die Vergleichbarkeit der Kennzahlen wäre eingeschränkt. Dies würde insgesamt die Abstimmung der Netzplanung mit den Nachbarstaaten erschweren.

Gemäss den gesetzlichen Vorgaben sind für das erste Zieljahr maximal drei Szenarien zu erstellen und das wahrscheinlichste Szenario (Leitszenario) soll um zehn Jahre erweitert werden. Da zum Zeitpunkt der Genehmigung des SZR CH durch den Bundesrat das erste Zieljahr 2030 weniger als zehn Jahre in der Zukunft liegt, werden für alle drei Szenarien des SZR CH die Kennzahlen für das Jahr 2040 ebenfalls ausgewiesen.

8 Botschaft zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze (Änderung des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes) vom 13. April 2016, BBl 2016 3923. 11/33 BFE-D-433E3401/362