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Vernehmlassung 2021/117: Änderung der Eigenmittelverordnung (Basel III) · 77 Seiten

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Eigenmittelverordnung

2. zu 70 Prozent, wenn die Erfolgsrechnung keiner prüferischen Durchsicht unterzogen wurde; in begründeten Fällen kann die FINMA für die Anrechnung ein Testat verlangen.

Art. 22 Abs. 1bis

1bisTragen Beteiligungstitel Verluste bei laufender Geschäftstätigkeit nicht in gleicher Weise, so können nur diejenigen ans harte Kernkapital angerechnet werden, die den Verlust vorrangig tragen.

Art. 27 Abs. 4bisund Abs. 5 Einleitungssatz

4bisDie FINMA kann technische Ausführungsbestimmungen zur Anrechnung als zusätzliches Kernkapital erlassen.

5Sie genehmigt vor Ausgabe eines Kapitalinstruments:

Art. 27a Eintritt des Triggers

Tritt bei Verpflichtungen nach Artikel 27 Absatz 3, die als zusätzliches Kernkapital angerechnet sind, der Trigger ein, so ordnet die FINMA die Forderungsreduktion oder die Wandlung in hartes Kernkapital sowie deren Zeitpunkt an und bestimmt den davon erfassten Betrag. Sie wahrt dabei die vertraglichen Emissions- beziehungsweise Darlehensbedingungen sowie die sich daraus ergebende Rangreihenfolge.

Art. 29 Abs. 2 und Abs. 3 zweiter Satz

2Die Wandlung in hartes Kernkapital oder die Forderungsreduktion erfolgt, wenn die FINMA:

a. eine Inanspruchnahme einer Hilfeleistung der öffentlichen Hand feststellt, wobei die Wandlung und die Forderungsreduktion für die Investoren vor Inanspruchnahme der Hilfeleistung wirksam wird; oder

b. dies zur Vermeidung einer Insolvenz anordnet.

3... Die FINMA ordnet im Einzelfall an, in welchem Zeitpunkt die Privilegierung untergeht.

Art. 31 Abs. 3

3Die FINMA kann in technischen Ausführungsbestimmungen die Umsetzung der Bestimmungen über die Korrekturen präzisieren und spezielle Regeln für Banken vorsehen, welche ihre Rechnungsabschlüsse nach anerkannten internationalen Rechnungslegungsstandards erstellen.

Art. 32 Abzug vom harten Kernkapital

1Vom harten Kernkapital sind vollständig abzuziehen:

a. der Verlustvortrag und der Verlust des laufenden Geschäftsjahres;