Vorlage
Vernehmlassung 2021/118: Änderung der Aufsichtsverordnung (Aufsicht, Solvenz, Verhaltensregeln und Versicherungsvermittlung) · 73 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 41Fedlex · Vorlage
Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
muss es mehrere Beispielrechnungen unter Berücksichtigung der vertraglich vorgesehenen versicherungstechnischen Entnahmen vorlegen.
3 Diese Beispielrechnungen müssen mindestens ein günstiges, ein ungünstiges sowie ein mittleres Renditeszenario umfassen.
4 Für jedes der drei Szenarien nach Absatz 2 muss die Berechnung von Ablaufleistung und Rückkaufswerten unter Berücksichtigung allfälliger vertraglicher Garantien und im jeweiligen Szenario allfällig anfallender Überschüsse angegeben werden.
5 Im mittleren Szenario müssen alle Kosten ausser die Risikokosten als Renditereduktion in Prozent pro Jahr und die Risikokosten nominal ausgewiesen werden. Prämien für zusätzliche Versicherungen zur Lebensversicherung können separat ausgewiesen werden.
6 Das Versicherungsunternehmen muss darauf hinweisen, dass die Beispielrechnungen auf Annahmen beruhen und die Zukunft nicht mit Sicherheit voraussagen können. Es muss ferner klarstellen, dass aus den Beispielrechnungen keine vertraglichen Verpflichtungen abgeleitet werden können.
7 Die FINMA kann Ausführungsbestimmungen zu den Absätzen 2–6 erlassen.
Art. 129b Information in der qualifizierten Lebensversicherung: produktspezi-
fische Information
(Art. 31 VAG)
1 Vor Abschluss einer qualifizierten Lebensversicherung muss das Versicherungsunternehmen die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer über die offerierten Produktvarianten und die jeweiligen produktspezifischen Merkmale informieren, insbesondere auch durch individualisierte Beispielrechnungen. Weitere Informationspflichten des Versicherungsunternehmens bleiben davon unberührt.
2Die individualisierten Beispielrechnungen enthalten mindestens folgende Elemente:
a. Höhe und Art der Einlage;
b. Laufzeit des Versicherungsvertrages;
c. mindestens ein günstiges, mittleres und ungünstiges Szenario; das ungünstige Szenario muss eine tiefere Rendite als eine risikofreie Anlage aufweisen; die ausgewiesenen Renditen sind die Bruttorenditen;
d. allfällig garantierte Leistungen;
e. Berechnung von Ablaufleistung und Rückkaufswerten in allen drei Szenarien; allfällig vertragliche Garantien müssen berücksichtigt werden;
f. Kostenausweis im mittleren Szenario bestehend aus:
1. der Bruttorendite,
2. der Renditereduktion in Prozent für alle Kosten ausser den Risikokosten,
3. der Nettorendite als Differenz aus Bruttorendite und Renditereduktion,
4. den Risikokosten nominal,
5. allfälligen separat ausgewiesenen Prämien für zusätzliche Versicherungen zur Lebensversicherung.