Bericht VOCV
Vernehmlassung 2021/12: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 · 14 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 Erläuternder Bericht Vernehmlassung VOCV
2 Grundzüge der Vorlage
2.1 Umzusetzende Vorschläge für Vereinfachungen im Vollzug der VOCV
Die erarbeiteten Vereinfachungen und Erleichterungen lassen sich in den sechs folgenden Massnahmen zusammenfassen:
Massnahme 1: Befreiung von der Lenkungsabgabe bei Anlagen nach Artikel 9 ist nur noch
mit bester verfügbarer Technik (BvT) möglich; auf Massnahmenpläne wird verzichtet. (Ausführungen in Kapitel 4.1)
Massnahme 2: Nachträgliche Fehlerkorrekturen bei der Rückerstattung von Ausfuhren wer-
den ermöglicht.
Massnahme 3: VOC-Bilanzierung wird digitalisiert und in DaziT integriert.
Massnahme 4: VOC-Bilanzierung wird vereinfacht.
Massnahme 5: Nachweise von VOC-Abfällen werden digital erstellt.
Massnahme 6: Zulassungsschwellen für das Verpflichtungsverfahren werden gesenkt. (Aus-
führungen in Kapitel 4.2)
Die Massnahmen 1 und 6 sollen mit dieser VOCV-Revision umgesetzt werden. Auf Stufe Vollzugshilfe in der Richtlinie 67 der EZV werden die Massnahmen 4 und 5 ohne eine formelle Anpassung der Verordnung umgesetzt. Die beiden Massnahmen 2 und 3 betreffen zollrechtliche Aspekte und sollen realisiert werden, sobald die rechtlichen Grundlagen der EZV im Rahmen des BAZG3-Vollzugsaufgabengesetzes (BAZG-VG; SR noch nicht bekannt) revidiert worden sind und das Transformationsprogramm DaziT die nötigen technischen Grundlagen für die Umsetzung bietet.
Diese Massnahmen sowie auch weitere geprüfte und später verworfene Massnahmen werden in der volkswirtschaftlichen Beurteilung (VOBU4) näher beschrieben.
2.2 Weitere Anpassungen in dieser Vorlage
Zur Verbesserung der Verständlichkeit werden in einigen Artikeln kleinere Präzisierungen des Wortlauts vorgenommen. Weitere Anpassungen verbessern die Vollzugspraxis, z. B. zwischen der EZV und Betrieben im Verpflichtungsverfahren. Diese haben fast keine materiellen Anpassungen zur Folge. Die detaillierten Ausführungen erfolgen in Kapitel 4.
3 BAZG: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit. Neuer Name der EZV ab 1.1.2022.
4 Hinweis: In der VOBU haben die Massnahmen eine andere Nummerierung als in diesem Bericht. 4/14 054.10-00772/00002/00018/R114-1275