Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/12: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 · 46 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 Ergebnisbericht VOCV
4 Ergebnisbericht zur Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV)
4.1 Ausgangslage
Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) tragen zusammen mit anderen Luftschadstoffen zur Bildung des gesundheitsschädigenden Luftschadstoffs Ozon und zur Bildung von sekundärem Feinstaub bei. Die VOC-Emissionen sind noch zu hoch. Die Belastung durch Ozon liegt bei Schönwetterlagen im Sommer in der ganzen Schweiz flächendeckend und zum Teil erheblich über den Grenzwerten. Allerdings konnten dank der bisher getroffenen Massnahmen und der Reduktion der Vorläufersubstanzen wie VOC und Stickoxide die Spitzenwerte beim Ozon gebrochen sowie ein Beitrag zur Reduktion sekundären Feinstaubs geleistet werden.
Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR 814.318.142.1) legt für Anlagen Emissionsgrenzwerte für VOC nach dem Stand der Technik fest. Ergänzend dazu sorgt die Lenkungsabgabe auf VOC seit dem Jahr 2000 als ökonomisches Instrument für einen sparsamen Umgang mit VOChaltigen Stoffen und Produkten. Die Lenkungsabgabe und deren Vollzug ist in der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV; SR 814.018) geregelt.
Die vom Parlament abgeänderte und im März 2019 verabschiedete Motion Wobmann (15.3733)2 von Juni 2015 beauftragt den Bundesrat, den Vollzug der VOCV administrativ zu vereinfachen und gleichzeitig das Schutzniveau zu wahren. In diesem Prozess sollen die Anliegen der betroffenen Branchen angemessen berücksichtigt werden. In ihren Kommissionsberichten unterstreichen die Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates(UREK-S)3 und des Nationalrates (UREK-N)4, dass sich die Bemühungen dabei auf die administrative Entlastung der Unternehmen konzentrieren sollen.
Zur Umsetzung der Motion fanden Workshops mit Wirtschaftsverbänden und Praktikern aus den Betrieben sowie den Kantonen statt. Das Vorgehen wurde mit der Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe5 abgestimmt. In Absprache mit den Beteiligten wurden bis Herbst 2020 sechs Massnahmen zur Vereinfachung des Vollzugs festgelegt. Diese Massnahmen sowie auch weitere geprüfte und später verworfene Massnahmen werden in der volkswirtschaftlichen Beurteilung (VOBU)6 näher beschrieben. Die Teilnehmer der Vernehmlassung nehmen in ihren Stellungnahmen zum Teil Bezug auf diesen Bericht.
Zwei der Massnahmen davon werden im Rahmen der vorliegenden Revision umgesetzt (Massnahmen 1 und 6). Die übrigen Massnahmen werden durch Anpassungen von
2 Motion Wobmann (15.3733): https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curiavista/geschaeft?AffairId=20153733
3 Kommissionsbericht UREK-S (13.08.2018): https://www.parlament.ch/centers/kb/Documents/2015/Kommissionsbericht_UREK-S_15.3733_2018-08- 13.pdf
4 Kommissionsbericht UREK-N (22.01.2019): https://www.parlament.ch/centers/kb/Documents/2015/Kommissionsbericht_UREK-N_15.3733_2019-01- 22.pdf
5 Die Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe gewährleistet die ständige Einbindung der Interessen der Wirtschaft. In der dreizehnköpfigen Kommission sind sechs Wirtschaftsverbände vertreten. Vier kantonale Mitglieder bringen die Anliegen der Lufthygieneämter ein, die im Austausch mit den Betrieben vor Ort stehen. Der Bund ist mit drei Sitzen vertreten (2 BAFU inkl. Vorsitz und 1 EZV).
6 Volkswirtschaftliche Beurteilung (VOBU) «Erleichterungen im VOCV-Vollzug»: https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/de/dokumente/luft/externe-studien-berichte/VOBU Erleichterungen im VOCV-Vollzug.pdf.download.pdf/vobu-vcov.pdf; Hinweis: In der VOBU haben die Massnahmen eine andere Nummerierung als in diesem Bericht. 26/46 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774