Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/12: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 · 46 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 Ergebnisbericht VVEA
Sowohl ablehnende wie teilweise zustimmende Rückmeldungen sprechen sich gegen die faktische Erhöhung des maximalen Gehalts von 2 Gewichtsprozenten unverbrannter Anteile in Schlacken aus, welche sich durch den Wechsel vom TOC- auf das TOC400-Messverfahren ergeben würde. Denn mit dem TOC-Verfahren werden alle nichtflüchtigen, kohlenstoffhaltigen Verbindungen (organische sowie elementare Kohlenstoffe), mit dem TOC400-Verfahren hingegen nur die organisch gebundenen Kohlenstoffe erfasst. Als Folge der Verwendung des TOC400-Messverfahrens würden somit die Anforderungen an den Verbrennungsprozess respektive an den Ausbrand herabgesetzt. Insofern müsse von dieser Artikeländerung abgesehen werden, da diese betriebliche Vorgabe für Anlagen zur thermischen Behandlung von Abfällen als Stand der Technik zentral sei.
In diesem Zusammenhang beantragen die Kantone ZH, AR und SH zudem, den Grenzwert für TOC auf 1 Prozent zu senken. Beim Ausbrand soll gemäss dem Stand der Technik ein möglichst tiefer TOC gewährleistet werden.
Anhang 3 Ziff. 2 Bst. c Tabelle und weitere in Anhängen 3 und 5 VVEA
Gegenüber den Antworten zu Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe e VVEA gibt es mehr zustimmende Rückmeldungen zu den Änderungen in den Anhängen 3 und 5. Es wird anerkannt, dass bei der Ablagerung von Abfällen auf Deponien betreffend Kohlenstoff allein der Gehalt an abbaubaren organischen Kohlenstoffverbindungen massgebend ist. Die Grenzwerte wurden bisher mit der Messmethode TOC in der VVEA ausgewiesen. Es sei fachlich unbestritten, dass die neuere Messmethode TOC400 nun eine besser geeignete Messmethode darstellt. Zugestimmt wird demzufolge dort, wo es um den TOC von Abfällen geht, die weder Schlacken noch Aschen sind, Abfälle also, welche explizit nicht aus einem Verbrennungsprozess stammen.
Cemsuisse, IGEB, metal.suisse sowie sgv sind grundsätzlich gegen eine Änderung von TOC zu TOC400. Falls aber die Änderung tatsächlich vorgenommen werde, so soll ebenfalls Anhang 4 VVEA entsprechend angepasst werden. Dies betrifft den TOC im Kontext mit der Verwendung von Abfällen als Rohmaterial und Rohmehlkorrekturstoffe bei der Herstellung von Zement.
Die FDP, SVP, economiesuisse, cemsuisse, IGEB, metal.suisse, sind der Ansicht, Grenzwerterhöhungen machten die Verbrennung respektive das Deponieren von Abfällen attraktiver, was hinsichtlich Kreislaufwirtschaft einem Fehlanreiz gleichkomme.
3.3.2.7 Änderung der Frist (Art. 52a) – Filteraschen und –stäube
Die überwiegende Mehrheit der Stellungnahmen begrüsst den Vorschlag (41 von 73 Stellungnahmen, darunter 24 Kantone: ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, GL, ZG, FR, SO, BS, SH, AR, AI SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU, sowie des Weiteren KVU, glp, economiesuisse, SGB, PUSCH, Suva, Swissmen, FER, INOBAT, Greenpeace, VASSO, arv, SAIDEF, SATOM, KVA Linth, VBSA, EWB).
22 von 73 Stellungnehmende haben sich enthalten (NW, BL, KIK, FDP, SVP, SP, sgv, InfraWatt, KomABC, svu|asep, HEV, FSKB, SBV, cemsuisse, VSMR, WEKO, VFS, IGEB, swisspower, Renergia Zentralschweiz, metal.suisse, Trenn).
Von den insgesamt 73 eingegangenen Stellungnahmen lehnen 6 die Änderung zu diesem Artikel ab (SGV, SSV, SVKI, HeS, SVUT, HeNW). Weitere 4 Stellungnehmende stimmen teilweise zu (IWB, ZAR, ZVHo, Limeco).
Teilweise befürwortende Positionen:
Zugestimmt, aber mit dem Hinweis versehen, dass der Fokus der Entsorgung bei Holzaschen auf dem organischen Anteil liegen soll und weniger bei den Metallen, haben ZAR, ZVHo, Limeco. IWB hat ebenfalls zugestimmt, aber auf die anlagentechnische Differenzierung, notwendige bauliche Massnahmen, sowie auf das Hilfsmittel der Ökobilanz zur Beurteilung der Sinnhaftigkeit der Metallrückgewinnung hingewiesen.
22/46 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774