Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/12: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 · 46 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 Ergebnisbericht VVEA
Ablehnende Positionen:
Bei den Ablehnungen haben sich SSV, SGV und SVKI dahingehend geäussert, dass die Bestimmung schon längst umgesetzt hätte werden können und keine Fristverlängerung notwendig sei. Die Ablehnung von HeS, HeNW und SVUT wird begründet mit der Abhängigkeit bei der Holzaschebehandlung von den KVA-Betreibern. Es wird daher an der Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Frist gezweifelt und eine Fristverlängerung bis 31. Oktober 2028 vorgeschlagen.
3.3.2.8 Anpassung des Grenzwertes für Dioxine/Furane in Rückständen aus der thermischen Behandlung (Anh. 5 Ziffer 3.3 und Ziffer 4.2)
Von insgesamt 73 Rückmeldungen stimmen der Änderung vorbehaltlos zu: 15 Kantone (AG, AI, AR, FR, GE, GR, JU, LU, NE, SG, SO, SZ, UR, VD, ZH) sowie 10 Verbände / Interessengruppen (SGB, SUVA, swissmem, FER, INOBAT, VASSO, arv, HeS, SVUT, IG Holzenergie Nordwestschweiz).
3 Kantone (BS, GL, TI), die FDP, SVP sowie 11 Verbände / Interessengruppen (economiesuisse, sgv, Infrawatt, KomABC, cemsuisse, SAIDEF, KVA Linth, ewb, IGEB, metal.suisse, Trenn GmbH) lehnen die Änderung in dieser Form ab.
21 Antwortende stimmen teilweise zu (BE, BL, OW, SH, TG, VS, ZG, KVU, GLP, SGV, SSV, SVKI, Pusch, Greenpeace, IWB, SATOM SA, ZAR, ZVHo, VBSA, Limeco, Renergia) und 11 Antwortende enthalten sich (NW, SP, svu|asep, HEV, KIK, FSKB, SBV, VSMR, WEKO, VFS, swisspower).
Teilweise befürwortende Positionen:
Einer Erhöhung des Grenzwertes für Dioxine / Furane (PCDD / PCDF) wird im Grundsatz mehrheitlich zugestimmt. Bei den teilweise zustimmenden Rückmeldungen lassen sich zwei Positionen unterscheiden, einerseits eine Zustimmung zur Erhöhung wie vorgesehen – notgedrungenermassen, jedoch befristet auf 3 bis 5 Jahre – andererseits eine Zustimmung zu mindestens 5 anstatt 3 μg TEQ/kg.
Befürworter einer befristeten Grenzwerterhöhung sehen eine solche als Übergangslösung. Es gelte die vorsorgliche Emissionsbegrenzung gemäss Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) und damit auch die möglichen Verfahren zur Zerstörung von Dioxinen und Furane in Filteraschen wie ReFire oder exDiox voranzutreiben. Weiter erwarten Befürworter, dass der vorgeschlagene Grenzwert risikobasiert fundiert abgestützt ist.
Ablehnende Positionen:
11 der ablehnenden Rückmeldungen sprechen sich für die Beibehaltung des Grenzwertes von 1 μg TEQ/kg aus. Die FDP, SVP, economiesuisse, cemsuisse, IGEB, metal.suisse, argumentieren dabei, Grenzwerterhöhungen machten das Verbrennen respektive die Ablagerung von Abfällen gegenüber deren Verwertung attraktiver, was hinsichtlich Kreislaufwirtschaft einem Fehlanreiz gleichkomme.
Vereinzelt wird für einen weit höheren Grenzwert von 10 respektive 15 μg TEQ/kg plädiert. Es sei auf eine Abstimmung des Dioxingrenzwertes innerhalb Europas zu achten. Ohne bestehende Gewissheit bei der Umsetzung der entsprechenden Verfahren zur Dioxinzerstörung, wird der gemachte Bezug zum Stand der Technik kritisiert. Der Kanton GL moniert, die direkte Verknüpfung des Grenzwertes mit dem noch zu erreichenden Stand der Technik führe zu Unsicherheit. Üblicherweise fliesse ein technologischer Fortschritt von zur Marktreife entwickelten Verfahren als verschärfter Grenzwert in eine Verordnung. ZAR befürchtet, dass die Industrie ohne fest definierten Absenkpfad bezüglich des Dioxingehaltes in Reststoffen nichts unternehmen werde, um den Stand der Technik zu verbessern.
Die Schwierigkeit, die Entstehung von Dioxinen / Furanen beim Verbrennungsprozess überhaupt steuern zu können, sowie Messunsicherheiten bei der Erfassung von PCDD/PCDF-
23/46 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774