Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/121: Vereinbarung mit Quebec über die Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und fünf Absprachen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen · 12 Seiten

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Dentalhygienikerinnen und -hygieniker, Radiologiefachpersonen und Zahntechnikerinnen bzw. -techniker.

1.2 Notwendigkeit des Abschlusses einer Vereinbarung

Die Förderung der internationalen Anerkennung von schweizerischen Berufsbildungsabschlüssen ist eines der Ziele der Internationalen Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation. Diese Strategie hält in Kapitel 4.1 auf Seite 15 fest, international mobile Berufsleute und Lernende der Schweiz seien «darauf angewiesen, dass ihre Abschlüsse im Ausland verständlich, vergleichbar und als Grundlage für eine Arbeitstätigkeit oder eine Weiterbildung akzeptiert sind». Um dieses Ziel zu erreichen, müssen insbesondere die Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen mit Ländern mit vergleichbaren Bildungssystemen erweitert werden.

Für die Schweiz sprechen mehrere Gründe dafür, diese Abkommen auf Quebec auszuweiten; dazu gehören die französische Sprache, die ähnliche Bevölkerungsgrösse und die wirtschaftlichen Strukturen, die mit jenen der Schweiz vergleichbar sind. Es handelt sich um das erste Abkommen, das mit einem Gebiet ausserhalb der EU-Mitgliedsländer ausgehandelt wird. Als westlicher Partner mit einer ähnlichen Kultur wie die Schweiz ist Quebec dafür der ideale Partner. Der Arbeitsmarkt ist vergleichbar, womit keine Gefahr besteht, dass ein Abkommen zu einer starken Zuwanderung von Arbeitskräften führt.

Quebec verfügt über 46 Berufskammern, die jeweils für einen reglementierten Beruf zuständig sind und die Modalitäten der Anerkennung ausländischer Diplome festlegen. Zunächst wurde die Anerkennung für fünf Berufe geregelt, bei denen die Rahmenbedingungen günstig schienen (inhaltlich vergleichbare Ausbildungen, ähnliche Positionierung im Bildungssystem usw.). Je nach Interesse der Parteien können später neue AGA abgeschlossen und damit die Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen der Schweiz und Quebec auf weitere Berufe ausgedehnt werden.

2 Grundzüge der Vereinbarung und der AGA

Aufgrund der institutionellen Organisation von Quebec besteht die Vorlage aus einer Vereinbarung, d. h. einem Rahmenabkommen, und einer Absprache über die gegenseitige Anerkennung (AGA) pro behandeltem Beruf. Die Vereinbarung wird zwischen dem Bundesrat und der Regierung von Quebec abgeschlossen; sie legt die allgemeinen Grundsätze und die Modalitäten fest, denen die AGA folgen müssen. Die Absprachen werden zwischen dem WBF, vertreten durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), und den Berufskammern von Quebec6 abgeschlossen. Sie legen für jeden Beruf allfällige Ausgleichsmassnahmen, die Wirkungen der Anerkennung und die Verfahrensregeln fest.

Die Vereinbarung erwähnt die gemeinsam verfolgten Ziele, namentlich die Erleichterung der Berufsausübung im anderen Gebiet und die Förderung der Mobilität qualifizierter Berufsleute im Allgemeinen. Sie gilt für Berufe, die in der Schweiz oder in Quebec reglementiert sind. Auf Schweizer Seite können AGA für Berufe abgeschlossen werden, für die der Bundesrat in Anwendung von Artikel 68 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung7 und Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe a des

6 Die Quebecer Berufskammern sind juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die sich nach dem Quebecer Code des professions richten. Artikel 86.0.1. des Code des professions verfügt, dass der Verwaltungsrat insbesondere eine Vereinbarung mit jeder Organisation abschliessen kann, um die gegenseitige Anerkennung der zur Ausstellung von Bewilligungen, Spezialistenbescheinigungen oder Sondergenehmigungen erforderlichen Qualifikationen zu erleichtern. Absatz c.2 von Artikel 93 des Code des professions verpflichtet den Verwaltungsrat einer Berufskammer, ein Reglement zu erlassen, das die Bedingungen und Modalitäten der Ausstellung einer Bewilligung oder Spezialistenbescheinigung festlegt, die notwendig sind, um einer von der Berufskammer gemäss einer Vereinbarung zwischen der Regierung und einer anderen Regierung über die gegenseitige Anerkennung von Berufskompetenzen abgeschlossenen Vereinbarung Wirkung zu verleihen. Die AGA wird in Quebec durch dieses Reglement umgesetzt und zu einem rechtlich bindenden Instrument im internen Recht Quebecs.

7 BBG, SR 412.10.