Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten

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nen Mittel in der Höhe von 753 Millionen Franken (Kostenstand 2020, exkl. MWST und Teuerung) dürften nach heutigem Kenntnisstand ausreichen.

- Der 6-Spur-Ausbau zwischen den Verzweigungen Härkingen und Wiggertal ist seit September 2015 in Betrieb. Die gesprochenen Mittel in der Höhe von 188 Millionen Franken (Kostenstand 2020, exkl. MWST und Teuerung) waren ausreichend.

- Das Projekt zur Erweiterung der Nordumfahrung Zürich sieht vor, die Nationalstrasse auf einer Länge von rund 10 Kilometern von vier auf sechs Fahrspuren zu erweitern. Darin enthalten ist der Bau einer dreispurigen dritten Röhre am Gubrist mit einer Länge von 3 300 Metern. Die Arbeiten haben 2016 begonnen und dauern bis voraussichtlich 2022. Anschliessend werden die beiden bestehenden Röhren des Gubristtunnels instandgesetzt, was voraussichtlich bis 2025 dauern wird.

Im September 2017 genehmigte der Bundesrat überdies das generelle Projekt für die 100 Meter lange Überdeckung der westlichen Tunnelportale. Das UVEK hat das Ausführungsprojekt im November 2018 genehmigt. Die Bauarbeiten dürften im Jahr 2025 beendet sein.

Die gesprochenen Mittel in der Höhe von 1 073 Millionen Franken (Kostenstand 2020, exkl. MWST und Teuerung) werden aus heutiger Sicht ausreichen.

- Die öffentliche Auflage des Ausführungsprojekts für den 4-Spur-Ausbau des Abschnitts Kleinandelfingen – Verzweigung Winterthur-Nord erfolgte im Jahr 2016. Die rechtskräftige Plangenehmigung ist für 2022 und der Baubeginn für 2022/2023 vorgesehen. Nach heutigem Kenntnisstand werden die gesprochenen Mittel in der Höhe von 325 Millionen Franken (Kostenstand 2020, exkl. MWST und Teuerung) ausreichen.

- Der 6-Spur-Ausbau zwischen den Verzweigungen Blegi und Rütihof wurde im Juni 2012 dem Verkehr übergeben. Die genehmigten Mittel in der Höhe von 154 Millionen Franken (Kostenstand 2020, exkl. MWST und Teuerung) wurden nicht vollumfänglich ausgeschöpft.

- Das Ausführungsprojekt für den Bypass Luzern inklusive Ergänzung Süd (Kriens

– Hergiswil) und inklusive Kapazitätserweiterung Rotsee – Buchrain (Ausbau Nord) wurde am 8. Juni 2020 öffentlich aufgelegt. Der Baubeginn ist für 2025 vorgesehen, die Inbetriebnahme für 2037. Die gesprochenen Mittel in der Höhe von 1 490 Millionen Franken (Kostenstand 2020, exkl. MWST und Teuerung) dürften um etwa 50 Millionen Franken überschritten werden. Der Fehlbetrag wird durch Minderkosten in anderen Projekten unter demselben Verpflichtungskredit ausgeglichen.

- Die vom Bund im Januar 2020 übernommenen Umfahrungsprojekte Le Locle und La Chaux-de-Fonds haben die Baugenehmigungen erhalten. Die erste Etappe der Bauarbeiten für die Umfahrung Le Locle begann 2021. Die Arbeiten an der Umfahrung La Chaux-de-Fonds sind für 2030 geplant. Nach heutigem Kenntnisstand werden die gesprochenen Mittel in der Höhe von 487 Millionen für die Umfahrung Le Locle und von 553 Millionen Franken für die Umfahrung La Chaux-de-Fonds (Kostenstand 2020, exkl. MWST und Teuerung) ausreichen.

- Für das Projekt Umfahrung Näfels, das der Bund im Januar 2020 vom Kanton Glarus übernommen hat, liegt ebenfalls eine rechtskräftige Baubewilligung vor.