Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 31Fedlex · Erläuternder Bericht

Abbildung 3

Bereits verbindlich beschlossene Projekte

Stand der Umsetzung der verbindlich beschlossenen Projekte

Der Umsetzungsstand der verbindlich beschlossenen Erweiterungsprojekte präsentiert sich wie folgt:

- Der Bundesrat hat im September 2017 das generelle Projekt für die Erweiterung des Abschnitts Genf Flughafen – Le Vengeron genehmigt. Der Baubeginn ist für 2026 vorgesehen. Nach heutigem Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass die gesprochenen Mittel in Höhe von 57 Millionen Franken (Kostenstand 2020, exkl. MWST und Teuerung) ausreichen werden.

- Der Bundesrat hat das generelle Projekt zu den Massnahmen der Kapazitätserweiterung Crissier im Januar 2016 genehmigt. Aufgrund von Einsprachen im Auflageverfahren wurde das Projekt - vor allem wegen Widerständen der lokalen Behörden - vorübergehend gestoppt. Der Baubeginn verschiebt sich voraussichtlich bis ins Jahr 2028. Basierend auf dem heutigen Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass die gesprochenen Mittel in der Höhe von 320 Millionen Franken (Kostenstand 2020, exkl. MWST und Teuerung) ausreichen werden.

- Das generelle Projekt zum 6-Spur-Ausbau des Abschnitts Luterbach – Härkingen hat der Bundesrat im Dezember 2015 genehmigt. Das Projekt wurde im Mai 2018 öffentlich aufgelegt und das UVEK genehmigte das Ausführungsprojekt im Dezember 2020. Gegen die Plangenehmigung wurde beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Der Baubeginn ist für 2024 vorgesehen. Die gesproche-